Darf Vermieter beschließen Wohnung zu vergrößern ohne Mieter VORHER in Kenntnis zu setzen?
Ich habe soeben einen Anruf meines Vermieter bekommen. Man teilte mir mit, dass am Donnerstag ein Architekt in meine Wohnung müsse, um zu schauen, wo ein Durchbruch ind ie Nachbarwohnung gemacht werden kann. Die Nachbarwohnung ist seit einiger Zeit entmietet und dort sind seit zwei Tagen Handwerker zugange (gleiches passiert auf jeder Etage im Haus, jeweils eine Wohnung höherliegend), aber von diesem Wanddurchbruch, der letztlich meine Wohnung vergrößert (ca. 15m² werden hinzukommen) höre ich heute zum ersten Mal. Da ich derzeit ohne Job bin und die Agentur für Arbeit meine Wohnung bezahlt, könnte das zu Problemen führen (wie sich das genau verhält, da ich keine große Wahl habe und wie gesagt noch nie davon gehört habe, ist das hier nicht das Thema, das werde ich persönlich beim Amt besprechen...).
Meine Frage: Darf der Vermieter einfach die Wohnung vergrößern, ohne das vorher mit dem Mieter abzusprechen? Ich habe schließlich einen Vertrag über 30m² abgeschlossen, nicht 45m²... Muss ich mir das "gefallen lassen"?
Im Voraus vielen Dank für alle Antworten!
11 Antworten
Nein.
Solange Du in der Wohnung wohnst, kann er sie nicht vergrößern.
Meine Mutter hat in einem Altbau gewohnt und da wollten die auch etagenweise Wohnungen zusammenlegen.
Man hat meiner Mutter angeboten, sie kostenlos umzuziehen innerhalb des Hauses. Sie hat sich geweigert und damit wurde nichts daraus.
Das war eine Wohngenossenschaft.
Noch eines dazu, DH
Also den Architekten wirst du wohl reinlassen müssen, da dein Vermieter ein "berechtigtes Interesse" hat. Den Wanddurchbruch wirst du wohl nicht akzeptieren müssen, da es ja keine "Schönheitsreperatur" oder herkömmliche Sanierung darstellt. Hier würde sich der Mietvertragsgegenstand ändern(in Bezug auf die Größe und die Miete!). Ich würde mal zu einem Mieterschutzverein gehen und mich da beraten lassen. Das kostet nicht die Welt und du weißt dann wenigstens genau bescheid. Der Vermieter kann dir aber eventuell aber ggf. kündigen, wegen "Grundsanierungsarbeiten" etc.!
Sorry, für einen ALG2-Empfänger sind ca. 60-80 € eine Menge Holz. Der letzte Satz ist Quatsch.
Wie kommst du auf 60-80€? Und sicherlich kann der Vermieter kündigen. Wenn er "glaubhaft" macht, das es sich um eine "komplette Sanierung" der Wohnanlage(so hört es sich ja an) handelt, kann er kündigen. Und er wird auch einen Weg finden...gerade wenn der Fragesteller sich offensichtlich nicht mittels eines Anwalts wehren kann...
Laut Aushang im Hausflur sind es Umbaumaßnahmen für den Brandschutz. Ich verstehe nur noch Bahnhof...
Hä...das hört sich aber tatsächlich sehr seltsam an...muß ehrlicher Weise zugeben, das ich da auch am Ende meines Lateins bin...kostenlose Möglichkeit wäre es auf jeden Fall mal bei der BA zu fragen, wie sich das auf deinen HartzIV auswirken würde. Außerdem kannst du den Vermieter ja mal drauf ansprechen, was NACH dem Umbau dann ist, wegen Miete und so...sehr seltsam...
war selbst vermieterin und ALLES was an den wohnungen gemacht wird muss in einem geeigneten zeitraum bekannt gegeben werden,d.h. mindestens 2 wochen vor baubeginn muss das ganze haus schriftlich informiert werden, damit die mieter für die die baumaßnahmen einen einschnitt in ihre privatsphäre bedeutet einspruch einlegen können. umbaumaßnahmen um das mietobjekt aufzuwerten müssen auch dann mind. 2 wochen vorher angekündigt werden, wenn damit zu rechnen ist das der mieter zu hause sein wird.
ob du dann deine wohnung behalten darfst weil ja das arbeitsamt auch immer auf die qm sieht musst du dort direkt abklären.
Es gibt wohl seit etwa einer Woche einen Aushang im Hausflur, aus dem wurde aber nicht ersichtlich, dass man mir ein Loch in die Wand reißen will...
Nein das darf er nicht...!
Gute Frage und nein, das darf er so ohne weiteres natürlich nicht !
Na, dann werde ich mich einfach weigern. Klingt okay.