Darf sich ein Bus trotz stetigem Verkehr von der Haltestelle in den Verkehr drängen?

10 Antworten

Wenn er sich wirklich rücksichtslos reindrängelt, hat er bei einem Unall mitschuld - der aufgefahrene Autofahrer aber mindestens genauso, da man an haltenden Bussen vorsichtig und bremsbereit vorbeifahren muss (soweit ich mich aus meiner Theorie daran erinnere). Mann muss schlichtweg mit dem Anfahren des Busses rechnen - v.a. wird dieser ja vorher links Blinken und seine Absicht anzeigen.

Ich habe in Hamburg das Busfahren gelernt, dort gilt die Regel, was auch immer wieder von den Gerichten bestätigt wird, das alles was hinter der Vorderachse vom Bus einschlägt zu 100% zu lasten der PKW Fahrer geht, wenn es vor der Vorderachse des Busses passiert bekommt der Busfahrer eine Mitschuld von 40%. Hamburger Gerichte urteilen immer wieder das 3 Blinkimpulse reichen, das entspricht ca. 2 sec.. moderne Busse haben einen UDS (Unfalldatenspeicher) der gerichtsverwendbar ist, sind dort 3 Blinkimpulse drauf gespeichert wird es eng für den PKW Fahrer.

Mir sind nun schon ein paarmal PKW's in den Nachläufer vom Gelenkbus eingeschlagen, da muß man bedenken das dann schon der komplette Vorderteil des Busses auf der Fahrbahn ist, und die Leute versuchen dann immer noch zu Überholen, auch bei Gegenverkehr auf 2 Spurigen Straßen, das gab jedes Mal eine Anzeige für den PKW Fahrer, Vorfahrtsverletzung mit Sachbeschädigung, sind 120 Euro und 1 Punkt.

Da es an Haltestellen immer häufiger zu Konflickten kommte werden zunehmens die Busbuchten zurückgebaut, und die Haltestellen auf die Fahrbahn verlegt, gerne auch mit Verkehrsinseln zum Gegenverkehr die eigentlich ein Überholen unmöglich machen sollen. Und dennoch kommt es vor das ich trotz eingeschaltetem Warnblinker wegen Schülerbeförderung überholt werde, dann aber "etwas" schneller weil dem Gegenverkehr ja nicht ausgewichen werden kann, und mit dieser Situation rechnet kein Kind, und auch kein Erwachsener würde damit rechnen.

Ich selber war Busfahrer im Linienverkehr in Stuttgart und das mit dem Rausfahren aus der Bushaltestelle ist komplizierte Geschichte. Laut STVO ist es schon so das man einem Linienbus das Abfahren von der Haltestelle ermöglichen muß. Aber es gibt eine Grundregel dass alle Verkehrsteilnehmer eine Sorgfaltspflicht haben. Das heißt der Busfahrer muss vorsichtig rausfahren und muss das deutlich durch blinken anzeigen. Die herannahende Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit drosseln und den Bus rauslassen wenn er das angezeigt hat. Der Busfahrer darf nicht einfach so rausfahren wenn er dabei jemanden gefährdet selbst wenn der Andere ihn mit Absicht nicht rauslassen will. Der Busfahrer darf nichts erzwingen aber er darf sich langsam in die Strasse reintasten und sogar reinzwengen wenn ihm nichts anders übrig bleibt darf dabei aber niemanden gefährden. Kommt es dabei zum Unfall wird es schwierig denn es geht ums beweisen wer alles richtig gemacht hat. Aber so viele Unfälle passieren nicht deswegen, in 10 Jahren als Busfahrer ist mir das noch nie passiert, musste mich aber auch manchmal reinzwengen es ging einfach nicht anders. Aber Vorsicht meine Meinung nach würde der Busfahrer eher das Recht bekommen ist eben öffentlicher Dienst und ist eine Klasse für sich, der Grund weswegen ich gegangen bin.

Laut StVO hat er Vorfahrt:

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) 1Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Sie dürfen auch nicht behindert werden. 3Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) 1An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.

2Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

3Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden.

4Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

( 5) 1Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. 2Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

http://kuerzer.de/aucklCUYg

Äußerst Präziese Antwort DH.

@bafti14

... das soll wohl so sein, wenn man den Gesetzestext kopiert ;-)

Ich muss zureus recht geben. Wenn ich an der Haltestelle stehe und links blinke, dann kann ich da lange stehen. Die PKW-Fahrer (Amateurkraftfahrer) lassen einen nur alle Jubeljahre mal rein. Klar auch: Wer fährt schon gerne hinter einem langsamen, stinkenden Bus? Und wenn's nur eine Haltestelle ist??? Ich rolle dann langsam raus bis eben die Straße zu ist. Schließlich habe ich einen Fahrplan und die PKWs nicht. Sorry Hanna50, aber das kommt dabei raus, wenn keiner den Bus reinlässt... Und die StVO kannst Du gleich vergessen, da halten sich die Amateurkraftfahrer sowieso nicht dran. Die haben nämlich alle nur Rechte - oder hast Du schon mal wen (außer Fahrschule) gesehen, der im Schritttempo an einem Bus mit Warnblinker an vorbei fährt? Man hat sich eben dran gewöhnt und es ist ja auch so bequem immer alles auf den Busfahrer zu schieben...