Darf mir das Arbeitsamt das geld sperren
ich wurde am 7.3.2014 vom AA angerufen warum ich am Tag zuvor nicht zu dem Termin erschienen bin, daraufhin habe ich der Dame am Telefon gesagt das ich keine Einladung erhalten habe und somit nichts von diesem Termin wusste. Am 2.4. habe ich festgestellt das ich immer noch kein Geld vom Amt bekommen hatte. Ich habe beim AA angerufen und gefragt was da los sei, daraufhin wurde mir gesagt das meine Zahlung komplett gesperrt wurde aufgrund des Versäumnisses des Termins das so angeordnet wurde, ich habe aber weder einen Brief oder sonstige Information darüber erhalten und konnte mich dem entsprechend auch nicht dagegen wehren. Nun meine Frage darf das AA das einfach so oder nicht.
15 Antworten
Darüber ist man noch an höchster Ebene dran zu entscheiden ob die Sanktionen "gerecht" sind. Du kannst lediglich einen Widerspruch einlegen und dann klagen....
Na gegen was wohl? Ich jetzt einmal gegen deinen überflüssigen Einwand!
Ja gegen was? Das war meine Frage, die du nicht beantwortetz hast...
Gegen die Entscheidung von dieser Dienstelle.
Du willst es nicht verstehen...
Soviele Tipps hier und alle für den....
Widerspruch einlegen sagen alle... gegen was denn Widerspruch einlegen? Es gab KEINEN Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen sollte...
Heute ist der 3. und wenn man am 1. sein Geld nicht bekommen hat wie oben steht, dann schwingt man seinen Ar.... in den Sattel und reitet dorthin um mal die Sachlage zu klären.
Anwalt und Sozialgericht und alles andere was hier geraten wird ist erstmal schwachsinn!
Hartz19,Wenigstens mal einer mit klaren Kopf. Man kann doch nicht Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Damit kommt man nicht weiter. Das macht man nur schlimmer, Die Macht liegt beim Amt.
Nur wegen dem versäumen eines Termins,darf dir die Leistung nicht komplett eingestellt werden,sie dürfen dir allenfalls 10 % der Regelleistung kürzen und das muss durch einen Bescheid ergehen,den du noch bekommen musst !
Hast du also keine Einladung erhalten ( Jobcenter müsste dir das Gegenteil beweisen ) gehst du persönlich in die Leistungsabteilung,nimmst zur Sicherheit mal aktuelle Kontoauszüge mit und einen guten Freund,der als Beistand mitgeht.
Dann erklärst du den Sachverhalt noch mal und meldest Mittellosigkeit an,das bedeutet,du verfügst über kein Bargeld und kein Vermögen,es muss dir dann entweder Bargeld ausgezahlt werden oder ein Scheck zur Einlösung danach gegeben werden.
Machen sie das nicht,verlangst du den Dienstleiter zu sprechen,dazu musst du keinen Termin machen,das muss dir sofort genehmigt werden.
Sie dürfen das .Gehe sofort zum Amt. versuche das hinzubiegen. Bei der heutigen Post kommt selten etwas weg.
Frankfurt/Main (rpo). Verbraucherschützer gehen gegen die Deutsche Post in Stellung. Ihnen zufolge verschwinden immer mehr Post-Sendungen. Auf bis zu 70.000 Briefe und 2.000 Pakete schätzt der Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) die Zahl der täglichen Verluste. Die Post selbst verweigert genaue Angaben.
Selten reicht nicht. Erstens: bei uns kamen Briefe schon mal nicht an (selten) - und von anderen, die nicht ankommen, wissen wir vielleicht auch gar nicht, das sie geschrieben worden sind. Wenn das 100ig funktionieren würde, gäbe es ja die Option von der Post nicht, Sendungen mit Einschreiben zu schicken. Und auch vor Gericht kannst du mit der Angabe: ich habe aber....geschickt gar nichts reißen.
Du kannst dich aber darauf verlassen, dass ausgehende Sendungen der Arbeitsagentur dokumentiert werden. Was sollte ein Sachbearbeiter davon haben, einfach zu behaupten, er hätte eine Einladung versandt?
Es ist doch nicht das Thema, OB der Sachbearbeiter das rausgeschickt hat oder nicht SONDERN, dass die POST nicht angekommen ist.! Natürlich wird der Sachbearbeiter das geschickt haben und wer verfolgt dann, wo die Briefsendung bleibt?
Natürlich. Du müsstest beweisen, keine Post bekommen zu haben. Bei mir ist eine Einladung beim Nachbarn gelandet. Dieser war zu diesem Zeitpunkt leider im Urlaub. Als er wieder da war, konnte ich die Sache klären. Bis dahin, gab es kein Geld.
Das ist Blödsinn... Wie soll man sowas beweisen?
Das Jobcenter ist in der Beweispflicht nicht umgekehrt!
Gegen was Widerspruch einlegen?