Darf mich die Lehrerin wegen einer Jogginghose nicht auf den Ausflug mitnehmen?
Hallo
Wir machen nächste Woche einen Ausflug und meine Lehrerin meinte, dass ich nicht mitkommen darf, wenn ich dort mit einer Jogginghose erscheine.
Meine Fragen sind :
- Ob ich dann nicht mit darf
- Ob sie das überhaupt darf
- Ob sie eine Strafe erhält falls sie das tut
Danke schonmal im voraus :-)
6 Antworten
Natürlich darf sie dich dazu anhalten, dich dem Anlass entsprechend zu kleiden - genau das sogar auch ihre Aufgabe.
Eine Jogginghose wird beim Sport getragen und hat ansonsten in der Schule oder der Öffentlichkeit nichts zu suchen.
- Ob ich dann nicht mit darf
Genau
- Ob sie das überhaupt darf
Ja klar
- Ob sie eine Strafe erhält falls sie das tut
Nein.
Warum sollte sie bestraft werden, wenn Du scheibeisebe aussiehst?
Du kommst so auch nicht auf einen Ball oder in die Oper und auch dort wird vorgegeben, was man anzuziehen hat. Warum sollte das denn eine Lehrerin nicht dürfen?
so ein Quark von Wegen Recht auf Entfaltung...
Leute mal ernsthaft jetzt, wo zum Henker steht das? Wer denkt sich so einen Mist aus?
Und jetzt nicht mit dem Grundgesetz kommen, das gilt nicht. Das gilt nur für den Staat im Rahmen seiner gesetzgebenden Funktion. Ansonsten muss sich niemand dran halten.
Selbstverständlich darf sie dich dazu anhalten, dich angemessen zu kleiden, wenn sie mit dir in der Öffentlichkeit unterwegs ist.
Jogginghosen trägt man beim Sport oder dem heimischen Sofa, aber nicht in der Schule.
Nein das ist nicht so
Du hast das Recht auf freie Entfaltung deiner Persönlichkeit und da gehört dazu, dass du anziehen darfst, was du willst, alles andere wäre Diskriminierung und dafür macht sie sich strafbar. Du darfst nicht wegen deines Kleidungsstils von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Zumal du ja sicher schon dafür bezahlt hast und das Geld nicht 1:1 zurückbekommen würdest.
Blödsinn
Was ist daran Blödsinn? Und wie wäre es denn bitte richtig, wenn du mir schon so unqualifizierte Kommentare an den Kopf wirfst? Und wo ist deine Antwort auf die Frage?
Dann darf er auch nackt kommen?
Der Reihe nach: Nein, ja, nein.
Nö
Aber ich habe das Recht auf eine Entfaltung der Persönlichkeit was soll daran das Problem sein