Darf mich der Fahrkartenkontrolleur verfolgen?

4 Antworten

Die Eingriffsrechte für jedermann (Jedermann-Paragraph) haben als Rechtsgrundlagen die § 127 Abs. 1 StPO und § 229 BGB. Hiernach ist jedermann befugt, der jemanden auf frischer Tat angetroffen hat und dieser der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen (§ 127 Abs. 1 StPO). Der Täter ist somit nur festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Er darf dabei nicht zur Herausgabe seiner Personalien gezwungen werden. Ebenso wenig ist Gewalt bei diesem Eingriffsrecht gestattet, außer es handelt sich um eine Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB).

wikipedia

DatPro 
Fragesteller
 03.03.2016, 19:08

Sind das die Deutschen oder Österreichischen Gesetze?...Es hat mich niemand auf frischer Tat ertappt sondern ich bin ganz normal bei einer Haltestelle ausgestiegen und der wollte eine Minute später meine Fahrkarte.

RoentgenXRay  04.03.2016, 09:47
@DatPro

ein deutscher Paragraph

DatPro 
Fragesteller
 09.03.2016, 14:45
@RoentgenXRay

Ich wohne in Österreich...

Soweit ich weiß nein sollte er dich in der SBahn fragen und du haust ab so darf er das.

DatPro 
Fragesteller
 03.03.2016, 19:04

War mit dem Bus

ocihato  03.03.2016, 19:05
@DatPro

Schätze gleiches Prinzip

DatPro 
Fragesteller
 03.03.2016, 19:09
@ocihato

Du sagtest abhauen...bin ausgestiegen wie jeder andere.

ocihato  03.03.2016, 19:17
@DatPro

Nein ich meinte wärst du abgehauen wen er dich danach gefragt hätte dürfte er dich festhalten

DatPro 
Fragesteller
 03.03.2016, 19:35
@ocihato

Ja bin eben nicht abgehauen...

ocihato  03.03.2016, 19:38
@DatPro

also nein dürfte er nicht

Du bist schwarz gefahren. Und ich denke, er durfte Dich auch verfolgen - Du hast Dich ja mit Deinem Verhalten verdächtig gemacht.

Hab ich bei uns auch schon erlebt.

DatPro 
Fragesteller
 03.03.2016, 19:05

Ich bin Komplett normal bei einer Haltestelle ausgestiegen das ist 1. nicht verdächtig und 2. heißt das noch lange nicht dass es gesetzlich erlaubt ist.

beangato  03.03.2016, 19:19
@DatPro

War bei uns genau so.

Warum sollte der Kontrolleur was Ungesetzliches machen? Er bekommt doch Dein Strafgeld gar nicht.

DatPro 
Fragesteller
 03.03.2016, 19:37
@beangato

Es ist nicht ungesetzlich aber ich bin dann doch nicht gesetzlich dazu verpflichtet ihm den zu zeigen und er darf mich nicht festhalten nur weils ihm nicht passt...

Was hat er dann gemacht ? Hat er dich trotzdem kontrolliert  ?

DatPro 
Fragesteller
 09.01.2017, 07:01

Ich bin ausgestiegen aber er wollte meine Fahrkarte trotzdem sehen.