Darf mein Vermieter mir mein Parkplatz Kündigen! Habe ne Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen!?

7 Antworten

Auf solche Verwalter wartet das Amtsgericht mit besonderer Freude.

Eine fristlose außerordentliche Kündigung kann sich nur auf den gesamten 2. Mietvertrag beziehen. Diese Kündigung wäre wirkungslos, falls sie überhaupt nach der erpresserischen Offerte des Verwalters schriftlich bei dir eingeht. Eine wirkungslose Kündigung ist unbeachtlich. Sollte der Verwalter Sperrmaßnahmen nach der wirkungslosen Kündigung einleiten, solltest du eine einstweilige richterliche Anordnung auf Unterlassung vornehmen lassen und gleichzeitig eine Feststellungklage gegen den Vermieter auf Gültigkeit des 2 Mietvertrages beim AG einleiten.

Manche Herren wähnen sich noch im Mittelalter.

 

Hast Du zwei getrennte Mietverträge, also für das Haus und für die Parkplätze?

Wenn ja, ist der Vermieter im Recht!

Und die Parkplätze gelten ja nicht als Wohnraum, so dass der Vermieter diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung der Fristen kündigen kann!

Also dann solltest Du in der Tat vorsichtig sein und dich mit dem Vermieter nicht anlegen!!

Gibt es keine zwei Verträge, die Parplätze sind also mit im Mietvertrag des Hauses aufgeführt, dann bist Du im Recht!!

HerrSausR 
Fragesteller
 27.12.2016, 16:30

Habe 2 Verträge MIetvertrag Haus und ein Gebrauchsüberlassungsvertrag
über nutzung Küche Parkplatz und Grundstück Garten.Das doch nicht echt,
muss ich mich auf mein angemieteten Grundstück einschränken?

Wenn der Vertrag diese Option beinhaltet und das fristgerecht ist: ja.
Normalerweise liest man vorher, was man da so unterschreibt.

HerrSausR 
Fragesteller
 27.12.2016, 16:22

Im Vertrag steht! Das Verstragsverhältnis beginnt am XX.XX.XXXX und läuft auf unbestimmte Zeit!Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetlichen Vorschriften.

Mignon5  27.12.2016, 16:28
@HerrSausR

@ HerrSausR

Dann lasse dir morgen um 09.00 Uhr die gesetzlichen Vorschriften von ihm vorlegen.

Gerhart  28.12.2016, 13:31

Vermutlich ist in den Mietverträgen keine Option auf irgend etwas vereinbart. Bitte verwechsle nicht Option mit Klausel.

Deine Vermieterin ist eine ganz eine schlaue!

Sie vermietet Dir eine Doppelhaushälfte ohne die eingebaute Küche, ohne das Grundstück drum herum und ohne die Stellplätze, die schon beim Neubau des Hauses für das Haus errichtet werden mussten (Stellplatzsatzung!).

Separat davon schließt sie mit Dir einen Vertrag über Gebrauchsüberlassung:

Habe 2 Verträge MIetvertrag Haus und ein Gebrauchsüberlassungs-vertrag über nutzung Küche Parkplatz und Grundstück Garten.

Wie lautet denn der Inhalt des Gebrauchsüberlassungsvertrags genau? Enthält er auch einen Betrag, den Du dafür bezahlen musst? Erlaubt dieser Vertrag die teilweise Kündigung von z. B. Stellplatz ja, aber Küche und Grundstück bleibt?

Ich vermute mal, aber prüfe das bitte selber, dass er so schlau dann doch nicht war. Wenn er eine Kündigung dieses zweiten Vertrags beabsichtigt, würde das bedeuten, dass Du die Küche heraus geben musst und das Grundstück, also vermutlich den Garten, auch nicht mehr nutzen darfst.

Wenn nicht wirklich ausdrücklich im Vertrag drin steht, dass die Nutzung der verschiedenen Bestandteile separat gekündigt werden kann, wird er mit seinem Vorhaben vermutlich kaum eine Chance haben.

Allein die Tatsache, dass die Küche praktisch untrennbar mit dem gemieteten Objekt verbunden ist, macht den Gebrauchsüberlassungsvertrag zu einem Bestandteil des Mietvertrags. Gleiches gilt für das Grundstück. Es muss schon ein besonderes Grundstück sein, in dem das üblicherweise direkt anschließende Grundstück so von dem Doppelhaus abgetrennt wird, dass der nicht berechtigte Mieter des Hauses das Grundstück nicht mehr nutzen kann. Zum Beispiel zum Betreten des Hauses. Wenn man dann zu dem Schluss kommt, dass die beiden Verträge aufgrund dieser seltsamen Gestaltung eigentlich ein Vertrag sind, gehörden die Stellplätze auch zu diesem einen Vertrag und es wird nicht möglich sein, gegen Deinen Widerstand einen Stellplatz aus dem Vertragskonstrukt heraus zu lösen.

Wenn der Vertrag über die Gebrauchsüberlassung keine eigene Gebühr für die Nutzung vorsieht, ist es erst recht ein Indiz, dass die Nutzung als Teil der Miete für das Haus bezahlt wird und somit die Gebrauchsüberlassung zum eigentlichen Mietvertrag gehört.

An Deiner Stelle würde ich dem "Verwalter" morgen mitteilen, dass Du nicht bereit bist, einen Stellplatz heraus zu geben und den weiterhin beanspruchen wirst. Er kann Dich unmöglich fristlos kündigen. Macht er es doch, kannst Du das ignorieren. Er müßte dann auf Räumung klagen und diese Klage wird er verlieren, wenn er keine wirklichen Gründe hat.

Sollte es dennoch soweit kommen, wirst Du sowieso zu einem Anwalt gehen, der dann das seltsame Konstrukt prüfen wird.

HerrSausR 
Fragesteller
 27.12.2016, 18:10

Zahle monatlich: 2 Stellplätze 60€

Gartennutzungsgebühr 50€

Küchenüberlassungsgebühr 40€

bwhoch2  27.12.2016, 18:32
@HerrSausR

Meine Meinung:

Eine Küchenüberlassungsgebühr ist nichts anderes als eine Miete für die Einbauküche, denn auch der Mietvertrag für das Haus ist nichts anderes, als ein Überlassungsvertrag.

Da die EBK untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist und somit nicht ohne weiteres ohne Schaden von Dir oder der Vermieterin ausgebaut werden kann, mithin Dir eigentlich keine Wahl bleibt, ob Du die Küche mitnutzt oder nicht, halte ich den zweiten Vertrag für einen Bestandteil des Mietvertrags, der nicht separat gekündigt werden kann. Das gleiche dürfte für das Grundstück gelten oder musst Du das Grundstück nicht "nutzen", also betreten, wenn Du ins Haus willst.

Einzig die Stellplätze werden normalerweise als separat vermietbare Flächen anerkannt, wenn dafür ausdrücklich ein separater Vertrag geschlossen wird. Dafür hast Du aber keinen separaten Vertrag.

Sollte im Falle eines Gerichtsprozesses ein Richter dennoch zu der Ansicht gelangen, dass es sich um zwei völlig getrennte Verträge handelt, die auch getrennt voneinander gekündigt werden können, so gilt immer noch, was zur Kündigung in dem Vertrag steht, nämlich innerhalb der gesetzlichen Fristen, so ist die Kündigung allenfalls bis spätestens 3. Werktag im Januar zu Ende Februar möglich. Fristlos geht auch hier nicht.

Solltest Du wirklich morgen die fristlose Kündigung bekommen, wäre diese ohne Wirkung und eine fristgerechte läßt Dir zwei Monate Zeit, um zu prüfen, ob wie das Vertragskonstrukt rechtlich zu sehen ist. Ein Schnellschuss des "Verwalters" geht jedenfalls nicht. Sollte er Dir dann die Zufahrt zum Stellplatz unmöglich machen, minderst Du sofort die Miete um den anteiligen Mietbetrag. (Der Vermieterin dann sofort mitteilen und von der nächsten Mietzahlung nach Tagen der Unbenutzbarkeit einbehalten.

Zudem könnte man per einweiliger Verfügung eine Unterlassung der Behinderung bis zur Entscheidung in der Hauptsache erreichen.

Darf mein Vermieter mir mein Parkplatz Kündigen? Habe ne Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen!?

Wenn es für die Stellplätze einen separaten Vertrag gibt, darf er sie kündigen.

Sind die Stellplätze aber Bestandteil des Wohnraummietvertrages dann ist das nicht zulässig.

Habe 2 Verträge MIetvertrag Haus und ein Gebrauchsüberlassungsvertrag über nutzung Küche Parkplatz und Grundstück Garten.Das doch nicht echt, muss ich mich auf mein angemieteten Grundstück einschränken?

Ist die Küche in Deinem angemietetem Wohnraum?

Ist ungewöhnlich, dass man über die Nutzung der Küche eine Gebrauchsüberlassung macht; das würde ich mal prüfen lassen, denn es könnte theoretisch bedeuten, dass er die Nutzung widerrufen kann.

Ich halte diese Vereinbarung bezüglich Küchennutzung für nicht wirksam, es sei denn die Küche würde sich außerhalb Deiner angemieteten Räume befinden.

Das ist aber lediglich meine Einschätzung und es wäre ratsam, die Verträge durch einen Fachmann prüfen zu lassen.

Die Nutzung von Grundstück und Garten kann meiner Ansicht nach widerrufen werden.

Er möchte 1 Stellplatz wieder haben! Und hat mir heute gesagt wenn ich das nicht Aktzeptiere, Kündigt er mir Fristlos!

Das geht nicht, weil es zwei separate Verträge/Vereinbarungen sind.

Wohnt der Vermieter auch dort?

Wenn ja, ist Verhandlungsgeschick geboten denn dann er Folgendes machen:

§ 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom
Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der
Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne
des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich
in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der
vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen
ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die
Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

HerrSausR 
Fragesteller
 27.12.2016, 16:57

Ja Vermieter ist mein direkter Nachbar. Sie hat seit diesen Monat ihren Vater als Verwalter bevollmächtigt,und der hat mir heute gesagt das er den Stellplatz benötigt.

peterobm  28.12.2016, 09:03
@HerrSausR



der hat mir heute gesagt das er den Stellplatz benötigt.



gute Nachricht, die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 

damit wäre auch die Küchen-u. Gartennutzung incl.
alle 3 sind in einem Vertrag zusammen, nur ein Teil kündigen geht nicht