Darf mein Vermieter die Müllgebühren auf die Wohnungsgröße umlegen?

8 Antworten

Es ist nicht in allen Kommunen gleich. Bei uns ist es so (gerechnet wird nach Personen): 15 l pro Person und Woche, d. h. bei 14 tägiger Abfuhr wäre das für sieben Personen eine Mülltonne von 210 l. Die gibt es aber nicht, nach der 120 l Tonne kommt gleich die 240 l Tonne. Wenn das bei euch genau so berechnet wird, ist das schon korrekt. Umlegen muss er aber nach der Personenzahl, nicht nach der Größe der Wohnung. Auf schriftlichen Antrag reduzieren manche Kommungen die Grundmenge auf 10 l. Das ist aber eine Kann-Bestimmung und gibt es, wie gesagt, nicht überall.

der vermieter muß die abrechnung der betriebskosten im sinne § 27 II.BVO nach einem "fairen schlüssel" durchführen. bei 18 parteien gibt es immer die eine oder andere die mit dem jeweiligen schlüssel bevor- oder benachteilt wird. da man über die jahre davon ausgehen kann, daß auf mehr qm auch mehr müll anfällt (man hat auch mehr platz anschaffungen zu stellen), im übrigen in der regel auch mehr personen wohnen, halte ich den umlageschlüssel für fair, in diesem sinne also für "billig" und zulässig. ob die örtliche abfuhrverordnung die müllgefäße so vorschreibt kann ich von hier nicht beurteilen. wenn nicht sollte man bei dauerhaft überdimensionierten gefäßen das gespräch mit dem vermieter suchen.

Eigentlich berechnet sich die Größe und Kosten der Mülltonnen durch die Anzahl der Personen. Glaub pro Erwachsen 20 L ???

Laut Nebenkostenabrechnung gibt es einen Schlüssel zur Verteilung der Kosten, und das hängt von der qm-Zahl und der Personenzahl ab.

Ausserdem muss der Vermieter wirtschaftlich handeln, und keine halbleeren Tonnen abfahren lassen.

hallo lediekeblue, du meinst mit deiner fragestellung sicher umlegung nach wohnfläche. das ist so in ordnung. nach dem bgb können alle nebenkosten nach wohnfläche umgelegt werden, es sei denn, es wird etwas anderes mietvertraglich vereinbart. ausnahmen bilden nur konkret messbare verbräuche zb. heizkosten. da ist genau vorgeschr., entspr. heizkostenverordnung, mindestens 30 % nach verbrauch, dementspr. dann 70 % nach wohnfläche. in der regel aber 50:50. bei wasser nach verbrauch nur dann, wenn alle wohnungen einen zähler haben. fehlt dieser bei auch nur einer mietpartei, braucht das für alle mieter nicht nach verbrauch sondern auch nach wohnfläche erfolgen (oder aber, wenn vertraglich vereinbart, nach personen). wenn nun die müllbehälter nicht ausgelastet sind oder bereits halbvoll geleert werden, muss der vermieter das gebot der wirtschaftlichkeit wahrnehmen. d. h., die anzahl reduzieren und den entsorger auffordern, nur volle behälter zu leeren. ich selbst habe auch als alleinstehender eine relativ große wohnung von fast 80 m² und muss auch nach wohnfläche den müll bezahlen