Darf man sich selbst vermieten?Also für einen Abend?!

7 Antworten

Logisch darf man das wenn du Volljährig bist, du keinen Wert auf guten Ruf legst und dumme findest die mieten.

da hast du schon recht....aber es geht darum, dass sich einsame menschen ein date mieten, aber begleitservice zu teuer ist und hier könnten die dann die kosten für die person selbst bestimmen durch die ersteigerung.

@themanonthemoon

Ein Date mieten ist was anderes als sich zu vermieten. Geh in die Volkshochschule beleg Abendkurse das fördert die/deine Allgemeinbildung, oder geh singen im Kirchenchor, bei beiden verliert man nicht an Niveau

Natürlich geht das, denn wir haben in Deutschland sowohl die Vertrags- wie die Kontrahierungsfreiheit. Voraussetzung über 18, also volle Geschäftsfähigkeit. Deine Idee mit dem speziellen Auktionshaus hat was.

Wenn ich Du wäre und die Idee selbst gehabt hätte, würde ich in den Geschäftsbedingungen allerdings vermerken, dass die offene Versteigerung von sexuellen Handlungen gelöscht wird und die verdeckten Angebote dieser Art unerwünscht sind.

Ich glaube aber Du könntest einen guten Erfolg haben, wenn sich Leute, die irgendwelche Fähigkeiten, von Jonglieren, über Zauberkunststücke bis zu Begleitung bei Einkäufen und Stadtrundgängen anbieten.

Und in einer Zeit wie der heutigen, wo viel passiert, könnte auch eine alleinreisende Frau nach einer männlichen Begleitung für einen Kneipenbummel fragen, ohne gleich hintergedanken zu haben.

Also mein Tipp, richte das Auktionshaus ein.

uii...danke für die informationen. sehe du hast auch viele ideen die der sache schon echt den letzten schliff geben.... ich sehe darin auch viel erfolg....und es gibt auch keine einstellkosten, nur eine provision bei einer ersteigerung.... hab das script auch schon, die domain auch, war mir nur unsicher ob man das auch darf...hehe...

falls du lust hast das mit mir im detail auszuarbeiten, wäre ich dir sehr dankbar. vielleicht entwickelt sich ja eine partnerschaft?! ist aber nur ein vorschlag! :-)

Ich denke, dazu muss man ein Gewerbe anmelden. Sonst darf man dies nicht. (uU kann man sich für versteigern lassen für einen "guten Zweck")

hehe....der gute zweck wäre, dass die person die eine begleitung für einen abend sucht, hier eine ersteigern kann und die person die sich anbietet immerhin eine aufwandsentschädigung erhält...

@themanonthemoon

Das ist schön. Aber wenn du das nicht gewerblich anmeldest, dann ist das Schwarzarbeit und kann dir als Förderung der Prostitution ausgelegt werden. Kannst dann ja mal versuchen so zu argumentieren, glaube aber kaum, dass dir der "gute Zweck" strafmindernt ausgelegt wird.

du mußt erst ein Gewerbe anmelden. Den Gewinn mußt du natürlich versteuern. Je nachdem was du für Leistungen anbietest brauchst du davor auch erst noch bestimmte Voraussetzungen (Meisterbrief, Gesundheitszeugnis, usw.). Für einen einzelnen Abend lohnt sich das kaum.

Wenn man etwas entsprechendes kann! Das macht z.B. jeder Alleinunterhalter!