Darf man mit Waffen-oder Jagdschein PSL-Scharfschützengewehr besitzen?

4 Antworten

Mit einem Waffenschein darf man gar keine Waffen besitzen.

Ein Jagdschein aber berechtigt zum Besitz von Langwaffen für die Jagd. Inwiefern ein PSL-Gewehr aber zur Jagd geeignet und damit zulässig ist, weiß ich nicht und hängt wohl auch vom Bundesland ab.

Selbstverständlich, wenn man ein Bedürfnis für den Besitz und Ewerb dieser Selbstladebüchse vorweisen kann. In der Regel wäre das bei uns im BdMP e.V. eine der Disziplinen für Langwaffen, wo diese Waffe benutzt werden darf. Ob die Waffe jagdlich tauglich ist, jain, kommt auf das Wild an, das bejagt werden soll, und auf die jeweiligen Landesjagdgesetze. Für die Jagd entwickelte Selbstladebüchsen haben besondere Eigenschaften, vor allem die Führigkeit, besonders in Bezug auf das "schnelle in Anschlag" bringen. Und dazu taugt die PSL meiner Meinung nach schon mal gar nicht.

Schon oft erwähnt, aber auch ich kann mich nicht zurückhalten, der Waffenschein berechtigt nicht zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe.

Nein, denn ein Waffenschein berechtigt dich weder zum Erwerb, noch zum Besitz von scharfen Schusswaffen.

Gruß