Darf man mit 16 an der Kasse arbeiten in der ausbildung?

6 Antworten

Du darfst ganz bestimmt in Zuge Deiner Ausbildung Geld für z.B. Alkohol annehmen und Du darfst auch Flaschen anfassen, die das Zeug beinhalten, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass Dein Ausbildungsbetrieb Dir alleine die Verantwortung übergibt und darauf hofft, dass Du auch korrekt arbeitest und nicht vielleicht einem gleichaltrigen guten Freund gönnerhaft mit einer Whiskypulle oder ähnlichem gestattest das Geschäft zu verlassen, denn Dein Arbeitgeber müsste eine eventuelle Strafe begleichen.

Du solltest also Deinen Freunden nicht in Aussicht stellen, dass Du sie problemlos abkassierst und nicht nach Ausweispapieren fragst und somit der Stoff für die nächste Party gesichert wäre.

Der Beruf des Einzelhandelskaufmannes ist sicherlich anständig und kann eine richtig gute Grundlage darstellen, um sich Was aufzubauen oder sogar, um sich hochzuarbeiten, wenn man in dem richtigen Betrieb arbeitet. Auch ist er gut, wenn eine Frau gerne Kinder haben möchte und gerne nach der Auszeit wieder arbeiten möchte und dafür auch halbwegs anständig entlohnt werden will.

Du bekommst dann erst einmal ein Kassenseminar im 2. Oder 3. Lehrjahr ist unterschiedlich. Ich hatte es im 3.

Das kann im Grunde jeder Arbeitgeber selbst entscheiden. Allerdings kann er dich nicht haftbar machen, so lange du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Das entscheidet Dein Ausbilder, was Du machen kannst und sollst.

klar kannst du ab 16 an der Kasse arbeiten.

Du willst die Sachen ja nicht kaufen.