Darf man mir ohne Vorankündigung ein Baugerüst vor das Fenster in den Garten (Mietshaus) stellen?

8 Antworten

Ich bezweifle, dass der Vermieter solche Tätigkeiten ankündigen muss. Allerdings wäre es in seinem eigenen Interesse, selbiges rechtzeitig zu unternehmen. Die Tatsache, dass der Beginn der Arbeiten in die Ferienmonate gelegt wurde, weist zumindest darauf hin, dass dem Vermieter durchaus an der Durchführung mit möglichst geringen Belästigungen bei den - vorzugsweise verreisten - Mietern gelegen wäre. Und ja, eine solche Beeinträchtigung begründet eine Mietminderung; übliche Werte bei vergleichbaren Fällen weisen ca. 15% für das Baugerüst alleine auf. Nach Beginn der Arbeiten könnten infolge des entstehenden Baulärms weitere Kürzungsansprüche bestehen; dazu muss man allerdings die örtlichen Gegebenheiten genau kennen. Das sollte aber rechtlich abgesichert durch fundierte Beratung begründet werden. Ich würde dem Vermieter die Minderung entsprechend vorab ankündigen und auch hinzufügen, dass die Miete nach Abschluss wieder zu 100% bezahlt werden wird.

So einfach geht es mit einer Mietminderung doch nicht, würde aber mal versuchen den Vermieter zu fragen wie lange das denn dauert und warum das aufgebaut wurde. Vielleicht wissen ja auch die Bauarbeiter etwas!

Natürlich geht das so einfach. Man setzt den Vermieter davon in Kenntnis - schriftlich. Und fertig.

solche baumaßnahmen, die zur beeinträchtigung von nutzung oder lärmbelästigung führen sind vom vermieter mind. 6 wochen vorher anzukündigen.

mietminderung kannst du vornehmen, in dem falle 5 % der grundmiete.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Da ist sicherlich mehr drin, Gerüst ,plus Baulärm etc, das können schon insgesamt 20 Prozent ausmachen.

@moon73

immer die minderung die am höchsten ist, nur addieren von mehreren mängeln das geht nicht.

wenn baulärm aufkommt, ist das natürlich mehr als die 5% wegen dem gerüst.

Ja du darfst die Miete mindern, ein Baugerüst vor dem Haus und der Baulärm und Staub usw. stellen ja einen Mangel dar.

Mietminderung - Bauarbeiten rechtfertigen Mietminderung Bauarbeiten berechtigen Mieter aufgrund ihrer typischen Begleiterscheinungen wie Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Wohnung zu einer Mietminderung. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich etwas gegen die Beeinträchtigung wie zum Beispiel Lärm und Schmutz unternehmen kann oder nicht.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Mietminderung.htm

hallo majamaria, welch schöner nickname, sicher abgeleitet von deinen echtnamen, fakt ist, dass die mietsache, also deine wohnung, für die zeit der bauarbeiten incl. gerüst, lärm, staub etc., in ihrem gebrauchswert erheblich gemindert ist. dementsprechend bist du berechtigt, deine bruttomiete prozentual ( ich würde denken 15 bis 20 %) für die gesamte zeit in der die beeinträchtigung existiert, zu mindern. das teilst du so deinem vermieter mit und kündigst ihm dabei noch an, dass diese mietminderung im übernächsten monat von der lfd. mietzahlung abgezogen wird. wenn die baumaßnahmen direkt deine wohnung betreffen sollte, hätte er das ankündigen müssen (als modernisierung oder instandhaltung). wenn nicht direkt bei dir was gemacht wird, hätte es zum guten ton gehört, dazu eine information der mieter, evtl. mittels aushang, vorzunehmen und um verständnis für die beinträchtigungen zu bitten. so macht das jedenfalls mein vermieter. die mietminderung ist selbstverständlich unabhängig davon, ob eine verbesserung an der mietsache folgt, rechtlich zulässig. hinzuzufügen ist, dass die mietminderung rückwirkend bis zu 6 monaten erfolgen kann, bevor du sie aber anwendest, unbedingt schriftlich informieren, ansonsten könnte der vermieter annehmen, dass du mietschuldner bist, was defakto ja nicht stimmen würde.