Darf man in geschlossenen Ortschaften mit Fernlicht fahren?
10 Antworten
Ich werde weiterhin durch Ortschaften mit Fernlicht fahren, wenn diese als "beleuchtet" durchgehen, aber nur 1-2 Straßenlaternen aufweisen... Lieber blende ich jemanden beim Abendessen, wie dass ich einen schlecht angezogenen Fußgänger überfahre. Die Entscheidung nehme ich mir raus. Auch wenns egoistisch ist.
Wenn ich ihn blende, dann sehe ich ihn und er sieht mich. Wenn es stock finster ist, ist das Risiko zu kollidieren dann also geringer?!
selbst wenn in einer Ortschaft kein einziges Licht brennt, darf man kein Fernlicht anmachen. Wenn du dich aber an die maximale Geschwinigkeit hältst sollte es kein Problem sein
Falsch Mismid! Lies den aktuellen Bußgeldkatalog. Hier noch mal: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?seite=12
Noi noi ;-)
§ 54 (bisher § 17/2) Das Fernlicht darf nur außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden, und auch dort nicht auf Straßen mit durchgehender ausreichender Beleuchtung. Das Fernlicht ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße dies aus anderen Gründen erfordert. Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Fernlicht als Lichthupe verwendet werden (§ 33).
http://www.jurawiki.de/Stra%C3%9FenVerkehrsOrdnung/AceEntwurf
... bin zu faul soooooooo viel zu schreiben:
Land- oder Überlandstraßen ohne jegliche oder nur unzulängliche Beleuchtung Keine entgegenkommende oder zu nahe vorausfahrende Fahrzeuge, Fußgänger oder Wild, das man durch das Fernlicht blenden würde Durchfahrt geschlossener Ortschaften ohne ausreichende Straßenbeleuchtung Auf Autobahnen, wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden und der Mittelstreifen ausreichend lichtdicht ist, dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird Kurzimpuls (Lichthupe) zum Anzeigen einer Überholabsicht außerhalb geschlossener Ortschaften
Quelle:WIKI
hättest auch:! :-) .....Durchfahrt gesc.. .... schreiben können
... soooo faul bin ich nun auch nicht ...... :-)
Ich lebe auf dem platten Land, wo in den Orten Strassenlaternen meist nur alle 150 m stehen und ab 22:00 Uhr ganz ausgeschaltet werden.
Da hier oft Katzen den Weg kreuzen oder Fussgänger und Radfahrer ohne Beleuchtung unterwegs sind, blende ich auf, solange ich dadurch niemanden blenden kann - das ist einfach sicherer.
74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 49 Abs. 1 Nr. 17 10 €
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?seite=12
mit Standlicht darf man gar nicht fahren!
na dann hoffe ich mal für dich daß dir nicht ein geblendeter Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger ins Auto fährt