Darf man in geschlossene Unterbringung (Heime) ein Handy haben?
4 Antworten
geschlossene Unterbringung?
also in deinem Fall Heim für Jugendliche unter 18 Jahren, kein "Knast" oder Ersatzfreiheitsstrafe?
Dann fehlt noch die Info wer dein Erziehungsberechtigter ist, evtl. amtl. Vormund und so weiter, die Unterbringungsordung im Falle einer Freiheitsstrafe ist auch anders zu bewerten als Untersuchungshaft undsoweiter.
Grundsatz: Handy eher ja, bei "erzieherischen Maßnahmen" oder sonstigen Maßregeln eher nein, einfach die Frage näher ausführen, dann kann man sie auch sinnvoll beantworten.
JA darfst du haben
Allerdings wir's du nicht lange was von haben
ReginaChester
04.02.2019, 18:50
@NilpferdAbi
Du wirst da nicht allein sein und es wird schnell geklaut
Ja darf man
Ja.....
Wie meinst du dass?