Darf man in der Mittagszeit staubsaugen?

5 Antworten

maltem hat recht, dass eine mögliche Mittagsruhe von der Gemeinde festgelegt wird.

In Niedersachsen gab es bis 1972 eine einheitliche Regel, die dann gestrichen wurde und seitdem regelt jede Gemeinde das selbst - oder eben auch nicht, sodass es heute Gemeinden ohne eine Mittagsruhe gibt.

hallo samira, bei uns gibt es eine Polizeiverordnung. Die verbietet in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr holzhacken, rasenmähen, teppichklopfen, schlagbohren etc. . Staubsaugen ist nicht verboten, also eigentlich erlaubt. In Miethäusern gibt es seitens des Vermieters auch eine Hausordnung, diese orientiert sich zum Problem Lärm an der Polizeiverordnung. Solange der Staubsauger nicht Geräusche über Zimmerlautstärke erzeugt, kann niemand was dagegen haben. Kommt natürlich drauf an, wie die Schallisolierung im Haus ist und ob womöglichkleine Kinder ihren Mittagsschlaf halten sollen bzw. wollen. Sicher ist es um den lieben Friedens willen, schon mal bei den anderen Mietern zu sprechen, ob es sie denn gestört habe oder nicht. Hab schnell noch mal ins Mietrechtslexikon zur Thematik reingeschaut. Dort heißt es: "Staubsauger sollen grundsätzlich während der Ruhezeiten (13 - 15 und 19 - 7 Uhr) nicht in Betrieb genommen werden". Also besser lassen.

Ob es eine Mittagsruhe gibt, wird von der Gemeinde festgelegt, ist also von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Des weiteren kann auch in der Hausordnung eine Mittagsruhe festgelegt werden. Sofern beides nicht der Fall ist, darf man in der Mittagszeit auch Staubsaugen, ob die nachbarn das gut finden, ist noch eine Andere Frage....

Mein Sohn wurde letztens von unserem Vermieter (der im gleichen Haus wohnt) angeschrieen, weil er so gegen 14.30 Uhr Staub gesaugt hat in seinem Zimmer. Da habe ich mich gefagt, ob wir uns das gefallen lassen müssen oder ob wir einen Fehler gemacht haben? Andererseits hat mein Nachbar seinen Bass an, das die ganze Bude wackelt und sagt dazu: "Das darf ich, solange ich mich an die Mittags- und Nachtruhe halte." Ist das rechtens?

Also gegen Staubsaugen wird wohl niemand was dagegen haben. Es gibt zwar gewisse Ruhezeiten, die einzuhalten sind, diese sind für extrem laute Geräusche gedacht, wie musizieren. Bei dem Staubsaugergeräusch ist abzuwägen, wie laut dieser überhaupt in der hellhörigen Wohnung ist. Würdest du dich an diesem Staubsaugergeräusch stören?? Aber nicht jedes Geräusch verboten! Geräusche sind dann unzulässig, wenn sie ein Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt. Lese hier mehr: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/l/1laerm.html