Darf man die Miete mindern, wenn der Waschkeller nicht benutzbar ist?

5 Antworten

Wenn der Waschkeller im Mietvertrag steht und du ihn nicht nutzen kannst, kannst du die Miete mindern.

In welcher Höhe das angemessen ist, kann dir hier niemand genau sagen, da man dazu die genaue Situation kennen müsste. Dafür solltest du dich mit dem Mieterverein in deinem Wohnort oder einem Fachanwalt für Mietrecht in Verbindung setzen.

Wenn mietvertraglich die Nutzung des Waschraumes zugesichert wurde aber nicht möglich ist, darfst du die Miete tatsächlich mindern. Ausgehend von der Bruttomiete dürfen  5 bis 10% sein. Aber immer nur für die Zeit der Nichtnutzbarkeit.

Die Nutzung des WK steht doch sicher im MV drin. Wenn er nicht nutzbar ist kannst Du das mindernd geltend machen denke ich.

Denke dürfte machbar sein, aber ob es den Aufwand wert ist, wenn der Mieter nicht will, einen Anwalt einzuschalten?!

Was steht bezüglich Waschkeller im Mietvertrag.

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