8 Antworten

Sobald da "Polizei", "Justiz" o. ä. draufsteht, und/oder ein hoheitsliches Abzeichen wie z. B. ein Bundes-/Landeswappen drauf ist, darfst Du mit sowas NICHT "einfach so" rumlaufen. Sowas wäre allenfalls z. B. bei Filmaufnahmen, Theateraufführungen o. ä. möglich, wo die Verwendung hoheitlicher Abzeichen dann teilweise(!) im Rahmen der Kunstfreiheit möglich sein kann. Aber in solchen Fällen sollte das auch mit den Behörden vor Ort abgestimmt werden, um Mißverständnisse zu vermeiden.

§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

....

4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen... Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

....

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Ja,

darfst du.

edenfalls sehe ich nicht, inwiefern das verboten sein soll und gegen welche Vorschrift das verstieße. Heute eher selten, aber früher liefen die Leute auch alle privat mit einem Bundeswehrparka herum.

Die Jacke selber verleiht dir auch nicht den Anschein, hoheitliche Befugnisse zu haben. Das täte sie allenfalls, wenn da "Polizei" stünde.

Nö. Das Tragen könnte strafbar nach § 132a StGB sein. Solltest du dann noch jemand ansprechen und derjenige stoppt, weil er dich für einen Amtsträger hält, bist du noch wegen Amtsanmaßung dran (§ 132 StGB).

Solange du keine Aufgaben der Polizei/Justiz ausübst, ist das m.E. straffrei, aber sobald danach nur zu einem "Stehenbleiben" sagst, ist das strafbar!