Darf man auf Reitwegen spazieren gehen?

8 Antworten

Gute Frage...Also, ich als reiterin würde sagen, mach doch, aber auf eigene gefahr. Wenn du umgeritten wirst(nicht mit absicht, sondern weil z.b. ein pferd durchgeht) bist du zumindest teilweise selber schuld. Andereseits finde ich es aber auch gefährlich für die reiter, weil man nicht unbedingt mit fußgängern rechnet und dieser somit ein schreckauslöser sein kann. "Toll" sind auch hunde und mamis mit kinderwagen auf dem reitweg...Auch radwege sind blau gekennzeichnet, trotzdem wird man als fußgänger von den meisten radfahrern angemacht... Verboten ist es wohl nicht, aber ob das so schlau ist...?! Warum willst du denn aufm reitweg spazieren gehen? Da wo ich wohn, sind die eng, zugewachsen und matschig...:P

Waldcomputer 
Fragesteller
 01.08.2014, 23:24

Ich erkunde bei mir in der Gegend immer die Wälder von allen Ecken. Um mich an manchen Stellen zurechtzufinden benutze ich da manchmal die Reitwege, aber ich versuche die halt so gut es geht zu umgehen.

100%ig sagen kann ichs dir nicht , ich als reiter hab da ja nix gegen. Aber dann auf eigene Gefahr und mit viel vorischt und am rand halten.

Wenn ein Pferd durchgeht oder man galoppiert , dann ist der Fußgänger schnell weg - und das geht nicht immer glimpflich aus wenn man von einem Pferd überrannt oder ähnliches wird ;-)

Daher würde ich aber auch sagen nein. Für reiter ist es schließlich auch verboten andere ("eure") wege zu nutzen - und der gefahren halber ebenfalls...

Bei uns steht am Baum mit rot: "Reitweg" Keine Schilder. Es handelt sich um einen normalen Waldweg, da laufen Hinz und Kunz mit ihren KIndern und auch Radfahrer versuchen sich dort durch. Die Pferde zertreten den ganzen Wag und überall liegen ihre Hinterlassenschaften.

Wenn allerdings ein blaues Schild stehen würde, dann dürfte man sich nicht darüber aufregen.

wenn dort nur das Reitwegschild steht, dann ist das für Fußgänger dort verboten - ist genau wie bei Radwegen oder Fußgängerwegen: auf einem Radweg hat kein Fußgänger was zu suchen - und kein Radfahrer in einer Fußgängerzone. Ob man sich da immer so strikt dran halten muss oder ob ein gewisses Maß an Rücksichtnahme an manchen Stellen nicht angebrachter wäre... - Kernpunkt ist der, dass auf einem ausgewiesenen Reitweg (ohne Fußgängerergänzung) auch mal Reiter in höherem Tempo (auch Galopp) unterwegs sein dürfen, da kann das mit dem "vorsichtig sein als Fußgänger" schon mal sehr schwierig sein...

Nein, darf man nicht!

Die Erläuterung für das entsprechende Zeichen 238 der StVO sagt:

  1. Wer reitet, darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Reitweg benutzen. Dies gilt auch für das Führen von Pferden (Reitwegbenutzungspflicht).
  2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
  3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Reitwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Reitverkehr Rücksicht nehmen und der Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Reitverkehr anpassen.
Zeichen 238 - (Recht, Pferd, Reiten)