Darf man als Volljähriger Schüler 21Std in der woche Teilzeit arbeiten?

3 Antworten

Kindergeld: Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz-2011.html

Ab 8000 € Jahreseinkommen bist Du steuerpflichtig. Die Steuer und Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber sicher einbehalten.

Wenn Du jetzt erst mit der Arbeit beginnst, kannst Du am Jahresende eine Steuererklärung abgeben und die gezahlte Steuer zurückbekommen.

Ich frage mich nur, wie Du das mit der Schule hinbekommst.

Die Kindergeld-Zuverdienstgrenze ist seit dem 1.1. abgeschafft, kannst also quasi reichlich dazuverdienen. Ansonsten, wenn du nicht Bafög oder so beziehst, brauchste dir keine Sorgen machen.

Teilzeit arbeiten darfst du (deine Schule sollte nicht darunter Leiden) Wie es mit kingergeld aussieht weiss ich nicht - beim Bafög gibt es zuverdienstgrenzen.