Darf man als ein noch nicht volljähriger im Hotel übernachten?

8 Antworten

Meiner Erfahrung nach, muss in den meisten Hotels/Hostels mindestens ein/e volljährige/r anwesend sein, um die Verantwortung für Schäden, Kosten etc. zu übernehmen.

Möglicherweise ist es in manchen Hotels/Hostels in Rücksprache mit der Rezeption und Kontaktangaben einer volljährigen, bestenfalls Erziehungsberechtigten Person, die für oben beschriebene Verantwortung aufkommt, auch minderjährig dort zu übernachten.

Das ist unterschiedlich von Hotel zu Hotel, aber in einem Wellnesshotel dürfte das aussichtslos sein: Dort gelten oft besondere Regeln, zb textilfrei im Saunabereich oder ausgedehnte Ruhezonen, in denen man tatsächlich ruhig sein muss - dort will niemand unbegleitete Teenager haben und riskieren, dass die damit nicht klar kommen.

Ist so gut wie aussichtslos.

Mit 16 ist man weder voll geschäftsfähig noch ist die Aufsichtspflicht gewährleistet.

Einzige Option: Jugendherberge.

Fast alle Hotels – weltweit – lehnen Minderjährige ohne Begleitung einer erwachsenen Aufsichtspersonen grundsätzlich ab.

Das ist kein Gesetz, sondern eine Vorsichtsmaßnahme der Hotels wegen: Aufsichtspflicht, Haftung, Verantwortung,…

Nein, das geht nicht. In den AGB der meisten Hotels steht das, unbegleitet erst ab 18. Jugendhotels usw. ausgenommen.