Darf man als Beamter studieren?

2 Antworten

Beamtenrecht ist in jedem Land anders. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass ein Studium genehmigungspflichtig, du erzielst ja keine Einkünfte. Es gibt, gerade im Nebentätigkeitsrecht, aber viele Fallstricke, und als Beamter kann das heftige Auswirkungen haben (Disziplinarverfahren). Ich würde dir raten, die Aufnahme des Studiums zumindest deinem Dienstherr schriftlich anzuzeigen. Dagegen etwas haben kann er m. E. nicht.

Ja. Wüsste aber den Sinn dahinter nicht, die Fakulta kann man auch über Zertifikatskurse erwerben und wird dabei sogar von der Schule freigestellt (meistens Entlastung von 5 U-Stunden)