Darf jemand ohne dass es der andere weiss ein Telefongespräch aufzeichnen?

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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden

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Wird ein Aufzeichnen des Telefongespräches auch bestraft, wenn man es NICHT Dritten zugänglich macht, sondern nur seinem Gesprächspartner? Das verletzt in meinen Augen kein Strafgesetz.

Du darfst es aufzeichnen, aber dann später nicht verwenden. Erst ab dem Zeitpunkt wo der Gesprächspartner über die Aufzeichnung informiert wird, ist eine Verwendung möglich.

Und wenn das einer mit mir macht und mich erst während des Gespräches irgendwann informiert?? Also Privatperson zu Privatperson... um mir später irgendwas anhängen zu wollen z.B. ...

@anjali

Erst ab dem Zeitpunkt, wo du informiert wurdest, kann das Gesprochene auch gegen dich verwandt werden. So einfach ist das. Punkt.

Dürfen ja, aber nicht in irgendeiner Form verwenden z.B. vor Gericht oder als Beweis das die Person ein Vertrag abgeschlossen hatte am Tel.

Wenn Du mich z.B. anrufst, kann ich das Gespräch aufzeichnen. Dies ist nicht verboten. Allerdings werden private Aufzeichnungen von Telefongesrächen vor Gericht u.s.w. nicht als Beweismaterial anerkannt.

also wenn es mir gesagt wird, ab dann ist es legal ? ich dürfte ja auflegen... und wenn ich aber aus irgendwelchen Gründen nicht auflegen kann, sollte ich dann sagen dass ich die aufzeichnung nicht will? besser ist oder...sonst ist das ja mein stillschweigendes Einverständnis oder?