Darf ich Produkte anbieten ohne diese zu Verkaufen um die Nachfrage zu ermitteln?
Wenn ich ein Produkt auf Ebay Kleinanzeigen stelle und nichts davon verkaufe. (Bewusst)
Mit der Absicht herauszufinden ob es sich lohnt ein Gewerbe anzumelden bzw. überhaupt dort was zu verkaufen. Würde ich dann trotzdem Ärger vom Finanzamt bekommen obwohl nicht die Absicht bestand das ich was verkaufen möchte?
*Edit* Danke an alle die mir helfen wollten! :) Ihr habt mir sehr geholfen.
6 Antworten
Nicht vom Finanzamt, allerdings könnte es durchaus Probleme geben. Du bietest etwas an, was du nicht besitzt bzw. nicht verkaufen möchtest. Es ist also Täuschung und somit strafbar.
Es ist also Täuschung und somit strafbar.
Das bedarf weiterer Ausführungen...
Aufs BGB, suche gerade die Stelle raus, ist schon ne Weile her
Mein Gedankengang ist: Ich gehe auf die Straße und frage einen Passanten mit dem Bild einer Waschmaschine, wie viel er dafür bezahlen würde. Wäre doch auch keine Verarsche in dem Sinne :D? Oder wäre das auch Strafbar? Welche Gesetze das sind frage ich mich auch.
Na dann warten wir mal welcher § der Leopanther uns vorsetzt!
Ob er überhaupt einen findet!
Jaa :) danke fürs raussuchen
Was natürlich nicht zutrifft!
Wie kommst du darauf?
Wenn er den Käufer wissentlich Informationen enthält, damit dieser einen Kaufvertrag abschließt, bezeichnet man das als arglistige Täuschung. Ich wüsste nicht, wieso das in diesem Fall anders sein sollte.
Allerdings davon unabhängig, hier einige andere Quellen bei denn du dich schlau machen kannst :) https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/7479-onlineshops-muss-ein-haendler-die-ware-liefern-die-er-im-online-shop-anbietet.html
https://shopbetreiber-blog.de/2009/11/13/lg-hamburg-entscheidet-erneut-der-verkauf-nicht-verfugbarer-ware-ist-wettbewerbswidrig/ Wobei ich bei dem zweiten Link nicht sicher bin ob es für Privatpersonen gilt.
LG Leopanth
Bei Ebay Kleinanzeigen ist das eine ganz andere Sache als auf Ebay selbst. Bei Kleinanzeigen schreibst du den Verkäufer an ob der Artikel noch verfügbar ist und machst einen Termin zum Treffen aus. Nach der Bezahlung stellst du den Artikel dann auf "nicht mehr Verfügbar"
Weil in diesem Fall kein Kaufvertrag bzw. Rechtsgeschäft zustande kommen kann. Ist ja gar nicht die Absicht, etwas zu verkaufen.
Hier ist diese von dir genannte Täuschung gut beschrieben:
Achso, okay kenne Ebay nicht so gut, hätte gedacht der KV wird sofort abgeschlossen, ähnlich wie bei Amazon
Und auch hier machst du einen Fehler:
Es handelt sich nicht um einen Händler, sondern um eine Privatperson!
Es besteht keine Gewerbeanmeldung und er ist auch nicht bei der IHK gemeldet.
Und als Privatperson muss er seine Ware dem Interessenten nicht verkaufen, denn es handelt sich hier nicht um den Online-shop von Ebay, sondern um die Plattform Ebay-Kleinanzeigen:
Was ich bereits bei dem vorherigen Post gesagt habe, aber danke für die Erklärung :)
Nein, das ist unlauterer Wettbewerb (oder salopp gesagt "Verarschung"). Ein Angebot eines Kaufmanns setzt voraus, das er die angebotene Ware auch tatsächlich liefern kann.
Mein Gedankengang ist: Ich gehe auf die Straße und frage einen Passanten mit dem Bild einer Waschmaschine, wie viel er dafür bezahlen würde. Wäre doch auch keine Verarsche in dem Sinne :D?
Aber wenn Du ihm eine Waschmaschine für 79 € anbietest und er sagt ja, dann mußt Du zu Deinem Angebot stehen. Du kannst Dich dann auch nicht darauf herausreden , daß sie gerade ausverkauft ist, wenn er Dir nachweist, daß Du niemals je eine Waschmaschine verkauft hast.
Ich verstehe nicht ganz, warum das Finanzamt bei sowas einschalten sollte da du ja genauso gut deinen alten Laptop einstellen könntest, um zu sehen welchen Preis du raus holen könntest durch die Angebote die die Leute schreiben, du kannst auch jedes Angebot das du bekommst ablehnen und so schauen wie viele Leute sich bei dir melden würden :)
LG
Für typische online Shops gilt: Der Verkauf nicht verfügbarer Ware kann Kopfschmerzen nach sich ziehen: https://shopbetreiber-blog.de/2009/11/13/lg-hamburg-entscheidet-erneut-der-verkauf-nicht-verfugbarer-ware-ist-wettbewerbswidrig/
oder https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-handel-angebotene-ware-muss-verfuegbar-sein_074012.html
ABER ....
Du testest das auf eBay Kleinanzeigen. Du musst nur den Eindruck vermeiden, dass du irgendwie gewerblich handelst. Wenn du du dich mit einem potentiellen Käufer nicht einigen kannst, dann kann dir auf privater Ebene kein Strick daraus gedreht werden. Du bist ja auch nicht gezwungen, zu verkaufen, auch nicht im gewerblichen Bereich, denn wir haben schließlich Vertragsfreiheit. Ob einzelne Plattformen abweichende Regelungen haben und das Wettbewerbsrecht zuschlägt, ist eine ganz andere Sache. Irreführung allerdings ist für Kunden nicht gut, die reagieren auf solche Dinge schon.
Wenn du also auf einmal viele Anzeigen mit ähnlichen und neuwertigen Produkten schaltest, dann riecht das nach Gewerbe und irgendeiner wird schon drüber stolpern.
Dass das gegenüber dem Käufer nicht ganz nett ist, sei mal so in den Raum gestellt.
Den Gedankengang mit der Privaten Ebene hatte ich auch. :) danke für die Links ich werde sie mir gleich durchlesen um nicht versehentlich rechtswidriges zutun.
Ich denke das würde schon den AGBs von eBay wiedersprechen
Und auch vom Verbraucherschutz aus gesehen dürfte es schwierig werden wenn du vorgibst man könnte etwas Beinfreiheit kaufen und du nie die Absicht hattest dies zu tun
Das Finanzamt wüsste ich nicht was die zu meckern haben
Wenn du nix verkaufst musst auch nix versteuern
Auf welches Gesetz berufst du dich?