Darf ich Produkte anbieten ohne diese zu Verkaufen um die Nachfrage zu ermitteln?

6 Antworten

Nicht vom Finanzamt, allerdings könnte es durchaus Probleme geben. Du bietest etwas an, was du nicht besitzt bzw. nicht verkaufen möchtest. Es ist also Täuschung und somit strafbar.

AuroraAlpha  25.02.2019, 16:19
 Es ist also Täuschung und somit strafbar.

Das bedarf weiterer Ausführungen...

Unterfranke61  25.02.2019, 16:23
und somit strafbar.

Auf welches Gesetz berufst du dich?

Leopanth  25.02.2019, 16:31
@Unterfranke61

Aufs BGB, suche gerade die Stelle raus, ist schon ne Weile her

Hundefreund97x 
Fragesteller
 25.02.2019, 16:33
@Unterfranke61

Mein Gedankengang ist: Ich gehe auf die Straße und frage einen Passanten mit dem Bild einer Waschmaschine, wie viel er dafür bezahlen würde. Wäre doch auch keine Verarsche in dem Sinne :D? Oder wäre das auch Strafbar? Welche Gesetze das sind frage ich mich auch.

Unterfranke61  25.02.2019, 16:35
@Hundefreund97x

Na dann warten wir mal welcher § der Leopanther uns vorsetzt!

Ob er überhaupt einen findet!

Hundefreund97x 
Fragesteller
 25.02.2019, 16:38
@Unterfranke61

Jaa :) danke fürs raussuchen

Unterfranke61  25.02.2019, 16:40
@Leopanth

Was natürlich nicht zutrifft!

Leopanth  25.02.2019, 16:42
@Unterfranke61

Wenn er den Käufer wissentlich Informationen enthält, damit dieser einen Kaufvertrag abschließt, bezeichnet man das als arglistige Täuschung. Ich wüsste nicht, wieso das in diesem Fall anders sein sollte.

Hundefreund97x 
Fragesteller
 25.02.2019, 16:46
@Leopanth

Bei Ebay Kleinanzeigen ist das eine ganz andere Sache als auf Ebay selbst. Bei Kleinanzeigen schreibst du den Verkäufer an ob der Artikel noch verfügbar ist und machst einen Termin zum Treffen aus. Nach der Bezahlung stellst du den Artikel dann auf "nicht mehr Verfügbar"

Leopanth  25.02.2019, 16:50
@Hundefreund97x

Achso, okay kenne Ebay nicht so gut, hätte gedacht der KV wird sofort abgeschlossen, ähnlich wie bei Amazon

Unterfranke61  25.02.2019, 16:52
@Leopanth

Und auch hier machst du einen Fehler:

Es handelt sich nicht um einen Händler, sondern um eine Privatperson!

Es besteht keine Gewerbeanmeldung und er ist auch nicht bei der IHK gemeldet.

Und als Privatperson muss er seine Ware dem Interessenten nicht verkaufen, denn es handelt sich hier nicht um den Online-shop von Ebay, sondern um die Plattform Ebay-Kleinanzeigen:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/

Leopanth  25.02.2019, 16:54
@Unterfranke61

Was ich bereits bei dem vorherigen Post gesagt habe, aber danke für die Erklärung :)

Nein, das ist unlauterer Wettbewerb (oder salopp gesagt "Verarschung"). Ein Angebot eines Kaufmanns setzt voraus, das er die angebotene Ware auch tatsächlich liefern kann.

Hundefreund97x 
Fragesteller
 25.02.2019, 16:32

Mein Gedankengang ist: Ich gehe auf die Straße und frage einen Passanten mit dem Bild einer Waschmaschine, wie viel er dafür bezahlen würde. Wäre doch auch keine Verarsche in dem Sinne :D?

Jo3591  26.02.2019, 08:49
@Hundefreund97x

Aber wenn Du ihm eine Waschmaschine für 79 € anbietest und er sagt ja, dann mußt Du zu Deinem Angebot stehen. Du kannst Dich dann auch nicht darauf herausreden , daß sie gerade ausverkauft ist, wenn er Dir nachweist, daß Du niemals je eine Waschmaschine verkauft hast.

Ich verstehe nicht ganz, warum das Finanzamt bei sowas einschalten sollte da du ja genauso gut deinen alten Laptop einstellen könntest, um zu sehen welchen Preis du raus holen könntest durch die Angebote die die Leute schreiben, du kannst auch jedes Angebot das du bekommst ablehnen und so schauen wie viele Leute sich bei dir melden würden :)

LG

Für typische online Shops gilt: Der Verkauf nicht verfügbarer Ware kann Kopfschmerzen nach sich ziehen: https://shopbetreiber-blog.de/2009/11/13/lg-hamburg-entscheidet-erneut-der-verkauf-nicht-verfugbarer-ware-ist-wettbewerbswidrig/

oder https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-handel-angebotene-ware-muss-verfuegbar-sein_074012.html

ABER ....

Du testest das auf eBay Kleinanzeigen. Du musst nur den Eindruck vermeiden, dass du irgendwie gewerblich handelst. Wenn du du dich mit einem potentiellen Käufer nicht einigen kannst, dann kann dir auf privater Ebene kein Strick daraus gedreht werden. Du bist ja auch nicht gezwungen, zu verkaufen, auch nicht im gewerblichen Bereich, denn wir haben schließlich Vertragsfreiheit. Ob einzelne Plattformen abweichende Regelungen haben und das Wettbewerbsrecht zuschlägt, ist eine ganz andere Sache. Irreführung allerdings ist für Kunden nicht gut, die reagieren auf solche Dinge schon.

Wenn du also auf einmal viele Anzeigen mit ähnlichen und neuwertigen Produkten schaltest, dann riecht das nach Gewerbe und irgendeiner wird schon drüber stolpern.

Dass das gegenüber dem Käufer nicht ganz nett ist, sei mal so in den Raum gestellt.

Hundefreund97x 
Fragesteller
 25.02.2019, 16:41

Den Gedankengang mit der Privaten Ebene hatte ich auch. :) danke für die Links ich werde sie mir gleich durchlesen um nicht versehentlich rechtswidriges zutun.

Ich denke das würde schon den AGBs von eBay wiedersprechen
Und auch vom Verbraucherschutz aus gesehen dürfte es schwierig werden wenn du vorgibst man könnte etwas Beinfreiheit kaufen und du nie die Absicht hattest dies zu tun

Das Finanzamt wüsste ich nicht was die zu meckern haben

Wenn du nix verkaufst musst auch nix versteuern