Darf ich mit 16 zu meinem Stiefvater ziehen?

6 Antworten

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Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bestimmt, wo du dich aufhalten darfst. Das ist derzeit deine Mum. Wenn sie zustimmt, kannst du dich auch bei deinem Vater aufhalten.

Wenn nicht, dann kann das nur ein Richter ändern. Du kannst dich dazu an das Jugendamt wenden, das prüft dann, was für dich das Beste ist.

Dein Vater kann aber auch klagen, um ein Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten.

Das ist aber alles nicht so einfach, und wegen Kleinigkeiten wird da selten ein Jugendamt tätig - und kein Familiengericht entscheiden. Aber man kann es ausprobieren.

Einfacher wäre es aber, du könntest deine Mutter davon überzeugen, dich eine Weile bei deinem Vater wohnen zu lassen, du, oder das Jugendamt, oder sonst wer (euer Pfarrer, dein Lehrer, dein Arzt usw.).

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo Matze,...da Du 16 Jahre alt bist,darfst Du mitbestimmen,wo Du wohnen möchtest.Hier bei Dir ist aber ein Problem vorhanden,.....Du möchtest zu Deinen Stiefvater ziehen !!! Da er nicht Dein leiblicher Vater ist und die damalige Ehe auch schon geschieden ist "unter anderem," ist das nicht sehr einfach,wenn sich Deine Mutter da gegen stellt.Du kannst aber ,mit der Begründung,als das der neue Lebensgefährte mit Dir ständig Streit verursacht/provoziert,das Du ständig in Angst und Schrecken lebst und hast,darauf hin keine seelische Ruhe findest,beim J - Amt einen Antragstellen auf Hilfe bzw .Um/abänderung des Aufenthalts - Mitbestimmungs - rechtes .Es wäre in diesem Fall, evtl. erfolgreich,wenn nichts straffälliges gegen Deinen Stiefvater zu erwähnen gibt oder er von Sozialhilfe lebt.Viel Glück.(((((das Aufenthalts - Mitbestimmungs - recht ist gesetzlich verankert)))) )

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kann nur ein Inhaber des Sorgerechts ( also deine Mutter) genehmigen.

Geh zum Jugendamt.

Hm ich glaube das muss deine ma entscheiden oder besser gesagt erlauben !