Darf ich mich Inhaber nennen?

8 Antworten

bei einem Einzelunternehmer ist man dann Inhaber. Damit haftet man auch mit dem Privatvermögen. Hier genügt eine EÜR

Ein Geschäftsführer wäre auch bei einer UG haftungsbeschränkt im Handelsregister eingetragen, dann ab 1 € Haftungskapital. Dort gibt es eine Bilanzierungspflicht

Wovon willst du denn Inhaber sein? Von einem (noch) nicht existenten Unternehmen jedenfalls nicht.

Wie wäre es mit "zukünftiger Geschäftsführer" oder etwas in der Art?

Inhaber kann man sein von einer Kapitalgesellschaft. 

Meldest du ein Gewerbe an, gründest du damit erst mal eine Personengesellschaft, bist also weder Inhaber noch Geschäftsführer, sondern du bist einfach Felix Müller, Betreiber eines Gewerbes. 

Wenn du eine GmbH gründest, dann kann man vorab schon auf Schriftverkehr den Namen der Firma nennen und als GmbH in Gründung benennen.

Im Impressum steht dann 

Geschäftsführer: Felix Müller, (oder auch mehrere GFs)

auf die Visitenkarte kannst du aber auch schreiben:

geschäftsführender Gesellschafter, oder CEO oder Managing Director ... 

salian  12.08.2017, 11:32

in einer Kleinigkeit möchte ich Dich korrigieren: meldest Du ein Gewerbe als Einzelunternehmer an, bist du sowohl Geschäftsführer als auch Inhaber eines Einzelunternehmens. Das ist aber nicht zwangsweise bei allen Personengesellschaften so (OG, KG, KGaA....)

Du brauchst ein Gewerbe, aber auch das berechtigt Dich nicht, dich unbedingt Inhaber nennen zu dürfen.

Bei Deinen E-Mails und Briefen einfach nur mit deinem Namen signieren. Spiele mit offenen Karten und schreibe in die Schriften, dass Du zeitnah ein Unternehmen gründest und bereits im Vorfeld entsprechende Dinge abklärst ....

kevin1905  12.08.2017, 16:21

Du brauchst ein Gewerbe, aber auch das berechtigt Dich nicht, dich unbedingt Inhaber nennen zu dürfen.

Ne?

Was denn dann?

PeterP58  12.08.2017, 16:32
@kevin1905

Bsp: Jetzte melde ich ein Kleingewerbe an - kann jeder machen. Dann bin ich "Inhaber" von was?

Er möchte ein "kleines Unternehmen" gründen sagt überhaupt nichts aus. Wenn er z.B. Waren auf Lager hat, dann kann er sich "Inhaber" (der Waren) nennen.

"Inhaber" wäre ein Indiz für ein Unternehmen, da wäre ich ein bisschen vorsichtig mit.

Man schreibt einfach nur mit seinem namen, wie das bei bei privater Korrespondenz üblich ist.