Darf ich in Eigentumswohnung meiner Eltern ziehen?

4 Antworten

 Darf ich das annehmen , oder hat das Arbeitsamt da auch noch ein Wörtchen mit zu reden ? Eigentlich ist doch das egal , denn meine entstehenden Kosten gehen doch an meine Eltern und nicht an einem Vermieter.

Das darfst Du annehemen, Deine Eltern müssen  Dich da nicht umsonst wohnen lassen.

Allerdings sollte man einen ganz normalen Mietvertrag machen, denn rein 300 € Nebenkosten da könnte es sein, dass sich das Jobcentzer querstellt.

Also einen Mietvertrag mit Kaltmiete und Nebenkosten machen und unterhalb des örtlichen Mietspiegels bleiben.

Das Jobcenter kann Dir sagen in welcher Höhe die Miete übernommen wird.

Oder Du googelst:

Harald Thome, örtliche Richtlinien und gehst dann auf Deinen Wohnort oder Wohngegend.

MfG

Johnny

Ja - 2 Haken, die eine Einzelfallentscheidung notwendig machen würden.

1. Es ist nicht egal, wie groß eine Wohnung ist, sondern wird in der KDU der Kreise festgelegt.

2. Da die Eltern Vermieter sind, setzt Ihr Euch irgendwie der Gefahr aus, daß Mauschelei vermutet und extrem geprüft wird

Kläre das vorher mit dem Amt - mehr kann ich nicht empfehlen

johnnymcmuff  28.05.2015, 21:07

Da die Eltern Vermieter sind, setzt Ihr Euch irgendwie der Gefahr aus, daß Mauschelei vermutet und extrem geprüft wirdKläre das vorher mit dem Amt 

Guter Einwand:

Das könnte man direkt mit dem Jobcenter klären, dass die Eltern halt das Kind nicht umsonst wohnen lassen wollen weil sie zumindest die Nebenkosten haben wollen.

Midgarden  28.05.2015, 21:12
@johnnymcmuff

Deswegen rate ich ja zur vorherigen Abklärung - in einem vergleichbaren Fall hat sich ein Jobcenter quergelegt, weil in den NK eine versteckte Miete vermutet wurde.

Die Nebenkosten von 300 € wirst du ohnehin nicht in vollem Umfang für die Wohnung bekommen - dir stehen (bei uns) nur 45 qm zu - und dafür die NK. Also sieh zu, wie du das bezahlen willst. Bei 45 qm sind 130 € als NK angemessen!

Georg63  29.05.2015, 00:06

Das bedeutet, dass ein korrekter Mietvertrag knapp unter der max. zulässigen Miete abgeschlossen werden muss, mit fixes Nebenkosten. Dann ist die Größe der Wohnung irrelevant.

Die Gunst der Eltern können Sie ohne weiteres annehmen. Das Amt wird Sie hingegen nur im zulässigen Umfang unterstützen.