Darf ich bei einer Ueberweisung "Schutzgeld" als Verwendungszweck schreiben oder gibts da aerger von der Bank?
6 Antworten
Dürfte klar gehen... "für sexuelle Gefälligkeiten" kommt auch immer gut als Verwendungszweck.
Ein anderer Fragesteller hat mal von einem netten "Freund" eine Überweisung mit irgendeinem Kinderporno-Bezug im Betreff erhalten, worauf ihm die Bank wohl massive Probleme gemacht hat - Banken sind ja verpflichtet, Hinweisen auf kriminelle Geschäfte nachzugehen.
Da der Gag ohnehin nur mäßig komisch ist, würde ich das lieber sein lassen.
Ja das kann Ärger geben.
Wegen solchen "Späßen" sind schon Konten gekündigt und die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet worden.
Nein,
gab da vor gar nicht all zu langer Zeit ein Fall der auch durch die Medien ging in dem einer "aus Spaß" Plutoniumlieferung als Verwendungszweck geschrieben hat, das hat riesen Wellen und ein Strafverfahren nach sich gezogen.
Alles klar danke. Wollte ich nur wissen
Was ist mit "Almosen"? darf ich das schreiben oder gibts da auch aerger?
Gegen Almosen dürfte nichts sprechen.
Falls das ein Scherz sein soll: die Banken (und manchmal die Kripo) finden das gar nicht witzig.
Ist kein Scherz aber wenn du meinst. Danke aber da steht nichts davon das man Schhutzgeld nicht schreiben darf
Bei "Schutzgeld" wird jeder Sachbearbeiter wahrscheinlich eine Erpressung vermuten ... und in diesem Fall solltest du wohl selber zur Polizei.
Danke! ich werds nicht schreiben. Ich wollte nur wissen was passieren koennte und ob die spass verstehen aber wohl eher nicht also lass ichs bevor es aerger gibt
Die Bank informiert umgehend die Polizei und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet, viel Spaß
Also lieber nicht riskieren?