Darf ich bei einer Privatinsolvenz eine KFZ-Versicherung abschließen!

3 Antworten

Die Versicherung kann beschließen dich nur zu den gesetzlichen Deckungssummen nehmen und einen Kaskoschutz ganz zu verweigern.

Am besten ihr klärt das mit der Versicherung ab. Wenn dein Bruder Teil- oder Vollkasko will, wäre es besser, wenn er es auf sich selbst versichern würde.

Natürlich geht das, allerdings musst Du ihn bei den weichen Merkmalen im Versicherungsvertrag als Fahrer mit seinem Geburtsjahr angeben, wird zwar dadurch teurer, als wenn Du das Auto fahren würdest, aber nicht so teuer, als wenn er es als Fahranfänger auf sich versichern würde. Du musst natürlich damit rechnen, dass Deine Prozente hochgehen, wenn Dein Bruder einen Unfall baut. Die Alternativ und für Dich sichere Methode wäre, wenn Du für ihn einen Vertrag als Zweitwagen mit SF 1/2 abschließt. Wegen der Inso brauchst Dir da keine Gedanken zu machen, Du darfst auch im Inso-Verfahren wie ein normaler Mensch leben, sogar Finanzkäufe sind möglich, sofern der Vertragspartner mitspielt. Problematisch wird es nur, wenn die Beiträge, bzw. Raten nicht bezahlt werden, dann droht ggfs. die Betrugsanzeige.

catchan  26.03.2014, 13:42
als wenn er es als Fahranfänger auf sich versichern würde

Woher weißt du, dass der Bruder ein Fahranfänger ist? Das steht nirgends im Text.

enn Du für ihn einen Vertrag als Zweitwagen mit SF 1/2 abschließt.

Es gibt sogar Gesellschaften, wo man mit SF2 als Zweitwagenregelung beginnen kann, aber ich kenne keine mit Geschwisterregelung, sondern nur Gesellschaften mit Eltern- oder Ehepartnerregelung.

Aber SF 1/2 kann man schon bekommen, wenn man nur 3 Jahre den Führerschein hat.

dann droht ggfs. die Betrugsanzeige.

Wieso Betrugsanzeige? Die Gesellschaft überprüft meistens schon bei Ausgabe der evb-Nummer (früher Doppelkarte) ob ein Schufaeintrag vorliegt. Die wissen eigentlich schon bei Ausstellung der evb-Nummer, dass man private Insolvenz hat und können dann entscheiden, dass nur Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Deckungssummen gemacht werden darf.

Aber eine Anzeige wegen Betrug setzt doch einen Betrug voraus. Wenn die Beiträge nicht gezahlt werden, wird gekündigt und die Polizei kommt vorbei, um die Autoschilder abzukratzen.

Klar geht das, das hat mit der Insolvenz nichts zu tun.