Darf ich an einem Motorradhelm nachträglich ein LED-Bremslicht anbringen (§ 21a II StVO i. V. m. der ECE-Regelung Nr. 22)?

2 Antworten

Hallo,

das ist in Deutschland nicht erlaubt!

Es hat aber nichts mit § 21 der StVO und dem Anbringen am Helm zu tun.

Die StVZO schreibt vor, dass

  • "lichttechnische Einrichtungen" fest am Fahrzeug montiert sein müssen (§49a Absatz 1),
  • der höchste Punkt von leuchtenden Flächen nicht höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen darf (§53 Absatz 1),
  • Bremsleuchten am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein müssen (§53 Absatz 5).

Den letzten Punkt könnte man eventuell durch den danach folgenden Gesetzestext umgehen.

Allerdings wird das Ganze spätestens mit Sozius für diesen oder besser für dessen Augen eine sehr unangenehme Sache und für den nachfolgenden Verkehr dann ein nicht zumutbares Verwirrspiel, wenn sich der Sozius "bewegt".

Viele Grüße

Michael

Nein  der SCHROTT aus den USA ist nicht zulässig . 

Das ist eher rollende Disco als eine Sicherheits Einrichtung .

Lichttechnik.Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG

Bremsleuchten: vorgeschrieben, nach StVZO
erst ab EZ 1. Januar 1988 Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
Anbaulage: mittig in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min. 350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm

Bezeichnungen/Symbole auf aktiven lichttechnischen Einrichtungen,
die nach StVZO vorgeschrieben oder zulässig sind:

S1, S2 Ein-, Zweipegelbremsleuchte

 Quelle :  www.dekra.de