Darf gutachter verwandt mit vermieter sein?

2 Antworten

Es steht dir frei, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Der darf auch mit dir verwandt, verschwägert oder verheiratet sein.

Ich wüßte nicht das es Verboten wäre. Allerdings würde ich das Gutachten entschieden ablehnen und nicht Anerkennen, da ich erhebliche Zweifel an seiner Neutralität hätte.