Darf ein Ladendetektiv die Tasche kontrollieren?

11 Antworten

Bin selbst Ladendetektiv. Die Tasche kann nicht gegen das Wille des Eigentümer kontrolliert werden. Der Ladendetektiv kann bitten, freiwillig den Inhalt derselben zu zeigen. Es ist aber so, dass meistens, wenn ein Detektiv jemand darauf anspricht, er vorher beobachtet hat wie der Kunde etwas geklaut hat. Falls der Kunde sich weigert den Inhalt der Tasche zu zeigen kann die Polizei gerufen werden. Zur Festnahme: jedermann kann jemanden der auf frischer Tat erwischt worden ist, vorläufig festnehmen, auch mit Gewalt! (Jedemannsrecht) Es muss auch gesagt werden, dass wenn jemand mit einer Tasche ein Kaufhaus betretet, auch damit rechnen muss, dass eine Taschenkontrolle durchgeführt werden kann!

"Taschenkontrolle nur durch die Polizei"

Einzelhändler müssen im Kampf gegen Ladendiebe ihre rechtlichen Grenzen genau beachten. So untersagte der Bundesgerichtshof BGH(Az: VII ZR 221/95) dem Betreiber einer Einzelhandelskette, dessen Kunden die Durchsuchung der mitgebrachten Einkaufstaschen an der Kasse per Hinweistafeln anzudrohen.

Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen dem Kunden auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn er sich weigert, seine Tasche zu öffnen. Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf einen Diebstahl zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf der Hausdetektiv oder das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebstahlsgut zu durchsuchen.

Sollte die Polizei nach zwei Stunden Wartezeit noch nicht eintreffen, so muß die betreffende Person freigelassen werden, wenn sie Personalien und Anschrift hinterläßt. Andernfalls gilt für ein weiteres Festhalten der Tatbestand der Freiheitsberaubung

http://www.jurawiki.de/TaschenKontrolle

Ein Ladendetektiv ist ein Privatmann, der nur das Hausrecht seines Auftraggebers vertreten darf. Warum sollte so eine Privatperson dein persönliches Eigentum kontrollieren dürfen? Da könnte ja buchstäblich Jeder kommen. Gerade Ladendetektive führen sich manchmal furchtbar arrogant auf, um sich wichtig zu machen und die Kunden einzuschüchtern; scheint ja auch oft zu funktionieren.

Nein ,das ist nicht in Ordnung.ABER : Wenn das Personal oder der Ladendetektiv sie fragt ob in die Tasche geschaut werden darf und sie nichts zu verbergen hat ist das in Ordnung.Wenn sie aber grundsätzlich was dagegen hat weil z.B. (Sie ist ja eine Frau) dort gewisse pers.Dinge in der Tasche sind.und sie das nicht möchte ,dann muss sie die Tasche nicht öffnen.Manche Warenhäuser machen Routinekontrollen und wie gesagt wenn mann nichts zu verbergen hat ist das meiner Ansicht in Ordnung.Allerdings sollte so eine Kontrolle auch so gehandhabt werden das sich kein Kunde als eklatanter Dieb darstellen lassen muss.

Nein, das darf NIEMAND außer der Polizei. Also auch kein Detektiv. Und Niemand ist verpflichtet, den Inhalt seiner Taschen offen zu legen. Allerdings wird dann möglicherweise die Polizei gerufen, und die ist durchaus berechtigt, Kontrollen durchzuführen.