Darf ein kostenpflichtiges Mitnutzungsrecht über eine ungesicherte Parkfläche an einen Wohnungsmietvertrag geknüpft werden?

3 Antworten

Das bedeutet, das Fremde diesen Parkplatz NICHT nutzen dürfen. Das muss aber vom Grundstückseigentümer dann auch so gekennzeichnet werden. Auch ein Mieter kann hier seinen Anteil nicht einfach weiter vermieten. Ob er selbst ein Fahrzeug hat, spielt dafür keine Rolle.

Die Kosten für die Benutzung einer Parkfläche auf dem Grundstück des Vermieters haben nichts in den Betriebskosten zu suchen, weil dort nur Kosten laut § 2 BtrKVO aufgeführt werden können.

Bezahlst du aber die 15€p.m. nicht, kann dich der Vermieter mit deinem Auto vom Grundstück vertreiben. Hier muss eine vertragliche Regelung durch Änderung des MV gefunden werden.

einsehen kann.