Darf ein kostenpflichtiges Mitnutzungsrecht über eine ungesicherte Parkfläche an einen Wohnungsmietvertrag geknüpft werden?
Folgende Situation: an einen Wohnmietvertrag ist ein verpflichtendes Mitnutzungsrecht für eine Parkfläche verknüpft. Dieses Nutzungsrecht wird in den Nebenkosten mit 15€ monatlich beziffert. Die Parkfläche ist im Wesentlichen einfach eine gepflasterte Fläche, der das Wort "Park" vorangestellt wurde. Auf dieser Fläche existieren also keine abgegrenzten Parkplätze, insbesondere ist also keinem der knapp 100 Mieter ein fester Platz auf der Fläche zugewiesen, insgesamt dürfte aber ziemlich sicher nicht genug Platz für 100 Autos sein und man spekuliert offenbar darauf, dass nicht jeder Mieter Gebrauch von der Parkfläche macht. Da es auch keine Zugangskontrollen gibt, ist zusätzlich davon auszugehen, dass auch Nichtmieter die Parkfläche verwenden, ohne zu bezahlen. Ist eine verpflichtende Kopplung dieser Parkplatzgebühr an den Mietvertrag unter diesen Umständen rechtens?
3 Antworten
Das bedeutet, das Fremde diesen Parkplatz NICHT nutzen dürfen. Das muss aber vom Grundstückseigentümer dann auch so gekennzeichnet werden. Auch ein Mieter kann hier seinen Anteil nicht einfach weiter vermieten. Ob er selbst ein Fahrzeug hat, spielt dafür keine Rolle.
Die Kosten für die Benutzung einer Parkfläche auf dem Grundstück des Vermieters haben nichts in den Betriebskosten zu suchen, weil dort nur Kosten laut § 2 BtrKVO aufgeführt werden können.
Bezahlst du aber die 15€p.m. nicht, kann dich der Vermieter mit deinem Auto vom Grundstück vertreiben. Hier muss eine vertragliche Regelung durch Änderung des MV gefunden werden.
einsehen kann.