Darf ein Handwerker bei seiner Rechnung die Listenpreise vom Hersteller angeben/verlangen obwohl er sein Material von einem Großhändler bezogen hat?
Ist es rechtens das ein Handwerker in seiner Abschlussrechnung den Listenpreis des Herstellers angibt/verlangt obwohl er seine Materialien von einem Großhändler bezieht der weit unter den Listenpreisen der Hersteller verkauft?
5 Antworten
Wo ein Handwerker seine Ware kauft ist alleine seine Sache und letztendlich auch, was er dann dafür von dir verlangt.
Genau deshalb solltest du vor Handwerkeraufträgen ja auch Kostenvoranschläge (nach Möglichkeit von mehreren Handwerkern) einholen und vergleichen.
Ein Handwerker darf seine (Verkaufs-) Preise so kalkulieren und verlangen wie er möchte. Wenn er Dir diese Preise zudem noch in seinem Angebot bzw. Kostenvoranschlag mitgeteilt hat, darf er sie Dir auch in Rechnung stellen.
Ja, denn in D kann jeder den Preis verlangen, den er angeboten hat (verlangen will)
Ja, natürlich.
Der Handwerker macht das ja nicht zum Spass der will ( und muss) ja schließlich was verdienen.
wenn man das so sieht ist ja alles im supermarkt abzocke
dürfen die das überhapt?
die müssen mir doch eigentlich die butter zum großhandelspreis verkaufen
Quatsch, ein Supermarkt ist kein Großhandel.