Darf ein ehemaliger Vermieter einfach so Bilder ins Internet stelle?

13 Antworten

Aber dannach haben wir im Internet gesehen das unsere noch wohnung im Internet steht mit unseren Möbeln und alles

Ohne Zustimmung darf niemand Bilder machen oder ins Internet stellen, zumindest nicht von Eurer Wohnung mit den Möbeln. Bei Hausverkauf dürfte er das Haus von außen fotografieren ohne eine Erlaubnis,aber mehr nicht.

Er streitet hab das eine Maklerin zwar drin war, aber er nicht wusste was sie tun würde.

Ich denke eher , dass er es war.Eine Maklerin sollte wissen, dass sie ohne Zustimmung keine Fotos machen darf.

Fotografieren verboten!

Der Vermieter ist nicht berechtigt, anläßlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren oder eine Videoaufzeichnung anzufertigen, um deren Zustand festzuhalten. AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97, NZM 1999, 121-122

Und auch noch die Nebenkosten die im Jahr bis zu 800 Euro hoch sind, wo wir letztens schon festgestellt haben das er sein fernsehkabel kosten mit auf unsere rein hat, sitzen bleiben.

Die Nebenkosten wird der Mieterbund prüfen.

Und die Kaution haben wir auch noch nicht die kommt erst im August.

Die darf er 6 Monate einbehalten und einen Teil darüber hinaus noch bis zu 12 Monate nach dem Erstellen der Nebenkostabrechnung.

Was man aus der Frage und der Erklärung, sowie aus den Kommentaren dazwischen rauslesen kann, ist doch dass es um viel mehr geht, als nur um die Bilder. Wie setzen sich z. B. die 800 € Nebenkosten zusammen und um die Kaution habt ihr auch Angst. Bitte mach doch noch ein paar Angaben mehr, damit man das ganze Ausmaß des Streits erfassen kann und dann wirklich einen Rat geben kann. Einen Rat aber wegen der Bilder: Hier geht es nicht um Geld. Schadensersatz bekommt ihr nicht und vermutlich muß der Mieter oder die Maklerin auch keine Strafe zahlen. Verfahren wird eingestellt. Es lohnt sich nicht, groß rumzustreiten. Der Vermieter sagt, die Maklerin war es. Nehmt Kontakt zur Maklerin auf, indem ihr Euch auf die Internet-Anzeige meldet und bittet sie eindringlich, die Bilder so schnell wie möglich zu entfernen. Nun kann sie, da die Wohnung längst leer und bestimmt auch schon renoviert ist, schöne Bilder von der leeren Wohnung machen. Auch wenn es Euer Recht ist. Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist ein großer Unterschied. Das weiß ich aus Erfahrung, was da abläuft. Am Ende habt ihr nicht nur die 800 € Nebenkosten, die Kaution und auch noch Geld für einen unnötigen Streit in den Sand gesetzt. Die Maklerin wird die Bilder entfernen, denn die läßt sich bestimmt nicht auf eine Klage oder Anzeige ein.

Immer ruhig bleiben - der Vermieter (bzw. die von ihm beauftragte Maklerin) hatte kein Recht, die Wohnung mit euren persönlichen Sachen zu fotografieren und schon gar nicht, dass ins Netz zu stellen. Es würde aber sehr viel eenergie kosten, die Bilder dort entfernen zu lassen - und ohne Unterstützung / Anwalt würdet ihr das allein wohl nicht schaffen.

Besprecht das alles mit dem Mieterbund.

jeder hat das recht auf einen anwalt. wenn das geld nicht reicht, einen antrag auf unentgeldliche prozessführung einreichen. das veröffentlichen von privaten bildern ohne einwilligung ist nicht erlaubt, und dagegen könnt ihr mit einer anzeige vorgehen. wenn ihr beweise habt, was die zu hohen nebenkosten betrifft, diese auch einreichen und auf rückzahlung klagen. die kaution darf nur zurückbehalten werden, wenn noch reinigungs- oder reparaturkosten zu erwarten sind, die zu euren lasten gehen. diese abrechnung ebenfalls genau prüfen und notfalls nochmal klagen.

Natürlich darf er Bilder von der Wohnung ins Internet stellen. Notfalls auch mit euren Möbeln. Aber er oder eine Maklerin hätten nicht einfach eure Wohnung betreten dürfen. Das ist Hausfriedensbruch.

astortom  28.07.2012, 12:18

Ohne Zustimmung des Mieters nicht.

Mottogirl18 
Beitragsersteller
 28.07.2012, 12:03

Also du bist der einzigste der sagt er darf es. Naja dann glaub ich die Mal Nicht.

bwhoch2  28.07.2012, 15:12
@Mottogirl18

Natürlich darf er Bilder mit Euren Gegenständen nicht reinstellen. Nur mit Eurer Erlaubnis. Natürlich darf er allenfalls Bilder der leeren Wohnung reinstellen.