Darf ein 14 Jähriges Mädchen und ein 18 Jähriger Junge zusammen sein bzw Sex haben?
Also wie sieht es rechtlich aus ?
12 Antworten
Ist erlaubt ab 14
Noch was für die bis 16 jährigen: § 182 StGB verbietet den Geschlechtsverkehr mit Personen unter 16 Jahren, sofern es hierbei zur Ausnutzung einer Zwangslage kommt oder die Handlung gegen Entgelt vorgenommen wird. Die Rechtsprechung defininiert die Ausnutzung einer Zwangslage hier sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass die Fähigkeit des Opfers zur "sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird.
Ob sexuelle Handlungen rechtswidrig sind, richtet sich nicht alleine nach dem Alter (solange beide Parteien das 14. Lebensjahr erreicht haben). Die Frage lässt sich daher nicht einwandfrei beantworten. Doch abgesehen von der juristischen Sicht, ist es aus psychologischer und pädagogischer Sicht nicht gerade empfehlenswert.
Ja. Ab 14 darf man Sex haben und solange er nicht 21 oder älter ist, dürft ihr das. Wenn er 21 ist, musst du 16 sein. Aber musst du denn schon mit ihm schlafen? Lass dir Zeit, das ist nur ein gut gemeinter Rat!
Ich war selbst mal in der Lage (leider, leider) und hab mich deswegen gründlich informiert. Sonst müsste sich die Rechtslage in den letzten 10 Jahren geändert haben und das glaub ich nicht...
@€-Fuchs Dennoch nicht ganz falsch. Wie je schon gesagt wurde kommt es für die Strafbarkeit (sobald beide min. 14 sind, auf weitere Umstände an): In der Konstellation 14/20 kann der § 182, Abs. 3 StGB nicht eingreifen, da der "Täter" nicht 21 ist. 1 Jahr später ("Täter" ist mttlw. 21, aber "Opfer" immer noch nicht 16) kann der § 182, Abs. 3 eingreifen.
Doch sie hat sich etwas geändert (uin 2009). Der § 182 StGB hat jetzt teilweise andere Alterskonstellationen bei den einzelnen Tathandlungen.
ist nicht erlaubt
Irgendjemand wo euch zusammen sieht (falls es so ist ) kann dein freund angeklagen wegen verführung minderjähriger
Faaaaaaaaalsch. Diese Frage wurde hier bei GF.net bestimmt schon 120000000x beantwortet. Wie kann man es da immer noch nicht mitbekommen haben dass es NICHT strafbar ist.
Da kannste mal sehen, wie wichtig es ist, bestimmte Fragen zu wiederholen.
Schau hier mal nach. Auch die "Grenzfälle" werden schon herausgearbeitet:
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
Überlege mal, ob das so stimmen kann. Sie/er 14, sie/er 20. Das würde Deiner Antwort nach gehen, doch nur ein Jahr lang, dann müssten die beide eine einjährige Pause einlegen, bis sie/er 16 ist?
Macht irgendwie keinen Sinn.