Darf die Polizei meine Daten an den Täter weiter geben?

13 Antworten

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Im Ermittlungsakt steht alles drin. Der Täter ist Partei des Strafverfahrens u hat Akteneinsicht. 

Wenn deine Freundin berechtigte Gründe bekannt gibt, kann sie ihre Daten von der Akteneinsicht ausnehmen. In diesem Fall zu spät. 

Außerdem würde ich den Vorfall mit dem Täter sofort der Polizei melden. Sofern er nicht gute Absichten verfolgte u eine Wiedergutmachung anbot, ist sein Verhalten nicht förderlich. 

Eine Entschuldigung stand nicht in seiner Absicht. Er wollte Ihr eher mitteilen, dass er alles daran setzen wird das Strafverfahren zu gewinnen, sei es mit einem, zwei oder drei Anwälten. Es war laut Gespräch mit meiner Bekannten eher eine drohende Situation.

@flowchilled

er kann sich auch 50 anwälte nehmen, wenn man diebesgut bei ihm findet, ist das erst mal nicht so prima

außerdem passiert deiner freundin dann immer noch nichts, wenn er freigesprochen wird

er wird dann nur nicht bestraft

@DetlefWeissmuel

1. Die Akte wurde noch nicht an den Anwalt gegeben bzw. hatte er noch keine Einsicht gefordert.

2. Er stand ohne Anmeldung spät abends vor Ihrer Haustür und hat auf sie einreden wollen.

Naja letztendlich kann es nur von der Polizei weiter gegeben worden sein.

Naja ich sehe das so.

Deine Freundin erstellt eine Anzeige -> Ihre Daten werden aufgenommen. 

Der mutmaßliche Täter bekommt ein Schreiben -> Die Daten sind erfasst.

Logischerweise darf der Täter wissen wer ihn angezeigt hat. Adresse rausgeben tut die Polizei eigentlich nicht, würde mich wundern. Heutzutage reichen Vor- und Nachname meistens schon aus, um eine Adresse ausfindig zu machen.

Zum Thema Rechtsanwalt:
Auch hier handelt es sich um Datenschutz und auch der Rechtsanwalt darf nicht so einfach Adressen herausgeben.

Des Weiteren ist meine Bekannte in keinerlei sozialen Netzwerken oder Telefonbüchern mit ihrem persönlichen Namen gemeldet, was es ziemlich schwer macht die Adresse herauszufinden.

Das Handy war gesperrt. Er konnte auch hier keine Informationen über Adressen oder Telefonnummern herausfinden. Es muss also theoretisch von der Polizei kommen.

nein, der anwalt war es

ja, er darf es nicht, aber viele tun es

du bezahlt den anwalt, du bist sein kunde....

macht die polizei nicht

er nimmt akteneinsicht über seinen anwalt und sein anwalt sagt es ihm dann

so hatte er es gemacht

Macht die Polizei bei jedem Verkehrsunfall!

@Still

und war das ein verkehrsunfall oder eine strafbare handlung?

@DetlefWeissmuel

Hier steht doch gar nichts von Verkehrsunfall. Es handelt sich um einen Diebstahl.

@DetlefWeissmuel

Es geht darum, dass die Polizei durchaus bei vielen Gelegenheiten Personalien weiter gibt. Wenn sich der Unfallgegner verletzt, hast du sehr wohl eine Straftat gegeben.

Leider ist es im Verlauf eines Strafverfahrens immer möglich, dass ein Täter an die Daten des Opfers kommt. Nur bei Gewaltverbrechen können Schutzmaßnahmen dagegen getroffen werden. Der Anwalt des Täters hat aber immer Akteneinsicht.