Darf die Lehrerschaft nachträglich die Arbeit korrigieren bzw. verschlechtern?


11.12.2020, 21:50

Der Schüler hat schon die Schule beendet.

2 Antworten

Ja. Falsche und fehlerhafte Bewertungen kann man zum Vor- oder Nachteil der Schülerinnen immer korrigieren.

kpwarumdashier  11.12.2020, 21:54

Ich dachte dem wäre nicht so, du hast nicht zufällig ne Quelle zur Hand, oder?

kpwarumdashier  11.12.2020, 22:06
@Atzej

OK danke, als Schüler würde ich mir das aber nicht gefallen lassen, gerade weil man das Zeugnis ja schon erhalten hat, sonst hat so ein Zeugnis ja gar keine Gültigkeit wenn man das im Nachhinein nach einer doppelten Korrektur wieder aberkennen kann

Atzej  11.12.2020, 22:10
@kpwarumdashier

Du würdest dir das schlicht gefallen lassen müssen. :-) Klagen dagegen wären völlig nutzlos.

Analoges Beispiel: Nimmt ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit an, kann man sie ihm nie wieder aberkennen - es sei denn, man kann ihm nachweisen, dass die Erfüllung der Nachweise für ihren Erhalt fehlerhaft waren. Dann wäre sie wieder futsch. :-)

Ich vermute, die "Idee" zu einem Rückwirkungsverbot von Notenverschlechterungen kommt aus dem entsprechenden Rechtsstaatsprinzip. Das bezieht sich aber nur auf Straf- und Belastungsgesetze - nicht auf Fehler.

Wenn die Arbeit definitiv ne 4 ist, ist sie ne 4.

Fertig aus, KiGa geht nach Haus.

GustavoFring1 
Beitragsersteller
 11.12.2020, 21:47

Er bekam eine 1, der Lehrer hat erst nach der Beschwerde eines anderen Schüler die Arbeit korrigiert.