Darf der Vermieter ungefragt an den Briefkasten

10 Antworten

Wenn er etwas rein werfen will Ja! aber sonst gehört der Briefkasten zur Mietsache, behält der Vermieter ohne Wissen und Zustimmung des Mieters einen Schlüssel der Mietsache zurück und nutzt diese zum Zugang der Mietsache, kann der Mieter das Schloss wechseln lassen und die Kosten vom Vermieter verlangen, er kann auch fristlos kündigen oder Strafanzeige erstatten. Dabei ist es unerheblich, ob der VM mittels Zweitschlüssel nun Zugang zum Wohnzimmer, dem Keller oder dem Briefkasten hat.

lilienflower 
Fragesteller
 03.06.2014, 22:10

Sehr aufschlussreich .. Vielen Dank

Nein, darf er nicht. Außer du kündigst den Mietvertrag, dann darf er den Briefkasten leeren. Das Briefgeheimnis bleibt aber immer bestehen.

Nein, darf er nicht. Der Briefkasten gehört mit zum Mietgegenstand. Und nimmt der Vermieter Post aus dem Kasten, ist das eine Straftat (Verletzung des Briefgeheimnisses).

Ja, natürlich. Jeder, der etwas zuzustellen hat, darf doch an das Ding, oder?

Nein. Das ist eine Verletzung des Briefgeheimnisses......