Darf der Vermieter Sachen in Gemeinschaftsräumen abstellen?

4 Antworten

Die Klausel gilt nur für die Mieter. Wenn seine Sachen die Nutzung der mitgemieteten Gemeinschafträume arg beeinträchtigen, kannst du das anmahnen. Natürlich hast du selbst nichts an den Sachen des Vermieters oder anderer Mieter zu suchen.

Das Abstellen, Aufbewahren, Lagern usw. jeglicher Sachen, sei es auch nur vorübergehend, außerhalb der in § 1 -1. des Mietvertrages genannten Mieträume, ist untersagt

Und was steht als Mieträume/-raum im Vertrag?

Ich gehe mal davon aus jeweils ein Zimmer.

Dann hat in allen Räumen davor der Vermieter das Hausrecht und kann dort abstellen was er will, na ja fast alles.

savejeff 
Fragesteller
 15.08.2014, 16:56

Vermietet werden im Haus XXX folgende Räume: 1WG Zimer, 2 allg. Küchen, 1 Korridor/Diele, 1 allg. Bad, 1 allg. Toilette usw...

Das heißt, das ich da selbst auch Sachen lagern darf weil es unter §1-1 aufgeführt wird als Mieträume

Der Mietvertrag ist in Bezug auf die Räume, die der gemeinsamen Nutzung unterliegen, rechtsirrig verfasst. Ein Einzelmietvertrag für ein WG-Zimmer kann sich bezüglich der Mietsache nur auf das Zimmer des Mieters beziehen. Für andere Räume der Wohnung hat der Mieter nur ein Nutzungsrecht wie auch die anderen Mieter in der Wohnung und der Vermieter. Diese Nutzungsrechte sollten für alle Beteiligten klar gestellt werden. Vermutlich ist die Mietpreisbildung ebenfalls zweifelhaft.

Deshalb ist zunächst der Vertragstext zu ändern. Der aktuelle Text stimmt mit der Realität nicht überein.

savejeff 
Fragesteller
 16.08.2014, 16:30

unter §1-1 steht: Vermietet werden im Haus XXX folgende Räume: 1WG Zimmer, 2 allg. Küchen, 1 Korridor/Diele, 1 allg. Bad, 1 allg. Toilette usw...

Das heißt doch, das ich da selbst auch Sachen lagern darf weil es unter §1-1 aufgeführt wird als Mieträume, oder?

Gerhart  16.08.2014, 17:45
@savejeff

Lieber @savejeff, der § 1-1 beschreibt die Mietsache schlicht und einfach falsch, denn es werden dir nicht Küchen, Bad und Toilette, Korridor/Diele vermietet. Diese Räume sind nicht Bestandteil der Mietsache sondern dir wurde lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, das sich von einer gemieteten Sache dadurch unterscheidet, dass du diese nicht allein benutzen kannst.

Auch wenn das Kürzel "allg." dazu gegeben wurde, lässt sich daraus nicht ableiten, dass es sich hier nur um ein Nutzungsrecht handelt, obwohl alle Beteiligten wissen, was damit gemeint ist.

Der Vermieter benutzt den Gemeinschaftsraum als Ablage, dir verbietet er die gleiche Handlung. Schon ist der Konflikt da, weil der Mietvertrag nicht diese Situation vorgesehen hat. Nimmst du den Mietvertrag wörtlich, dann hast du tatsächlich alle benannten Räume zur alleinigen Benutzung gemietet. Der Vermieter hat hier nichts abzustellen. Du kannst hingegen diese Räume nach deinen Vorstellungen benutzen ohne das Verbot des Vermieters zu beachten.

Daher ist der Konflikt nur durch Änderung des Mietvertrages zu beseitigen.

Das bezieht sich selbstverständlich nur auf die Mieter, er kann in seinen Räumen abstellen was er will. Es ist klar definiert, dass ihr nur Sachen in Mieträumen platzieren dürft, in den anderen Räumen habt ihr nichts zu suchen, geschweige denn etwas zu entfernen.

savejeff 
Fragesteller
 15.08.2014, 16:46

Die "anderen" Räume die zu vermieten sind meinte ich nicht. die sind zu.

Es geht hier um einen Wohnzimmer-Raum der von allen benutzt wird.

Man muss dazusagen, dass das ganze Haus beim Einzug zugemüllt war und ich beim aufräumen des Kaos dies mit entfernt habe.