Darf der Vermieter Nachts das Warmwasser drosseln?
Hallo zusammen,
mein Vermitter drosselt in der zeit von 0 - 5 Uhr das Warmwasser. Dass heißt dass in dieser Zeit nur warmes, max. 36 Grad warmes Wasser aus dem Hahn kommt. In der restlichen Zeit ist das Wasser heiß, also über 43 Grad. Hintergrund der Frage: Ich muss als Mieter ja immer den vollen Warmwasser-Preis bezahlen, egal wie warm das Wasser tatsächlich ist das aus dem Hahn kommt. Darf der Vermieter so eine Drosselung durchführen? Habe ich Anspruch auf eine Kostenminderung/Rückzahlung? Danke.
Viele Grüße Andreas aus München
13 Antworten
36 °C ist gerade der Bereich, in dem sich Bakterien (z. B. Legionellosen) am wohlsten fühlen. Es besteht also die Gefahr von Infektionen! Auch 43 °C ist noch zu kalt! Würde mal mit dem Vermieter sprechen und wenn das nichts nützt, das Gesundheitsamt einschalten.
Dein (Kalt)-Wasser zahlst du über den Verbrauch, bzw. nach Personenzahl. Die Warmwasser-Kosten finden sich aber in der Heizkostenabrechnung wieder, insofern handelt der Vermieter absolut korrekt umwelt- und geldbeutelfreundlich! Nachtabsenkung gibts auch bei der Heizungsanlage und ist zweifellos sinnvoll.
Sinnvoll für den Vermieter
Ja sei doch froh das er sich dein Vermieter bemüht die Nebenkosten im Rahmen zu halten, es ist doch auch dein Geld oder
Das drosseln mindert Deine Kosten doch schon. Wenn Du mehr zahlen möchtest sag Ihm das er auch nachts die Energie verpulvern soll.
Blödsinn!!!!
Dass Wasser muß mindestens 60° warm sein wegen der Legionellengefahr. Da gibt es auch keine Diskussionen!