Darf der Nachbar eine 2 Meter hohen Mauer errichten?
Wir sind Besitzer eines Reihenhauses mit entsprechend kleinem Garten. Nun möchte unser Nachbar im Rahmen seiner Gartenneugestaltung eine 2 Meter hohe Mauer an unserer gemeinsamen Gartengrenze errichten. Damit sind wir nicht einverstanden zumal bereits ein ausreichend großer Sichtschutz-Zaun besteht. Darf er das? Wir wohnen übrigends in Rheinland-Pfalz.
3 Antworten
Die Höhe von 2 m einer Nachbarmauer ist in den meisten Nachbarrechtsbestimmungen der Länder gegeben. Selbstverständlich kann es bei sehr kleinen Parzellen Ausnahmeregelungen im Bebauungsplan für solche Minigrundstücke geben. Fragen Sie daher einfach mal beim Baumt an, bevor Sie sich in etwas Falsches verrennen.
Lokal unterschiedlich, bei mir sind es nur 1,60 Meter.
Hier sollte keins deiner Augen trocken bleiben... :-)
http://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/nachbarn/gartenzaun?mime-type=application/pdf
Doch, das sieht sehr gut aus für dich:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1ejd/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=F6BD1D849B0CE1CCE72E094348679237.jp29?doc.hl=1&doc.id=jlr-NachbGRPrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=13&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-NachbGRPpG2
§ 3 (2) Eine Nachbarwand darf nur errichtet werden, wenn der Nachbar einwilligt.