darf der jobcenter das ganze arbeitlosengeld einbehalten?

2 Antworten

wie soll man das verstehen?

Vom Lebensgefährten wurde das ganze Arbeitslosengeld eingezogen, weil er wegen Sperrzeit vorübergehend Hartz IV bezog

und weiter, nun werde ich mit zwei Kindern bei ihm angerechnet und soll ohne Geld über die Runden kommen

Das Jobcenter bezahlt auch nur ein Teil der Miete.

Nun man kann viel aus deinem eingestellten spekulieren.

Bevor das Jobcenter überhaupt eine Leistungseinstellung vornimmt, erhält der/die Betroffenen eine Anhörung gemäß § 24 SGB X. Damit wird Gelegenheit gegeben, zu einer beabsichtigten Leistungseinstellung etc. Stellung zu nehmen.

Sollte diese zwingend erforderliche Anhörung nicht erfolgt sein, so ist dem Jobcenter darauf hinzuweisen, oder bei bereits existenzbedrohlicher Notlage aufgrund der erfolgten Leistungseinstellung beim Sozialgericht einen Anordnungsantrag im Rahmen eines ER-Verfahren beantragen.

Du meinst bestimmt,das Dein Lebensgefährte eine Sperre seines Arbeitslosengeldes bekommen hat,da er wahrscheinlich seine Arbeitsstelle selber Gekündigt hat . Bei einer Sperre des Arbeitslosengeldes,hat man Anspruch auf die Sanktionierte Harz 4 Leistung .Wenn die Kinder von Deinem Lebensgefährten sind oder Ihr schon 1.Jahr gemeinsam in einem Haushalt lebt,werdet Ihr vom Amt wie Eheleute behandelt ( Einstandsgemeinschaft,das bedeutet,das Ihr Euch finanziell gegenseitig Unterhaltspflichtig seid ) . Es würde Ihm in diesem Fall 337 € Regelleistung von der ARGE - zustehen ( Harz 4,das wäre der volle Satz für Ihn ),da Er eine Sperre vom ALG -1hat,bekommt Er die Sanktionierte ALG -2 Leistung gezahlt,das sind 30 % Abzug von der Regelleistung von 337€.Dazu kämme noch der Anteil der Miete,die wird bei Bezug von Harz 4,abhängig von der Personenanzahl der im Haushalt lebenden Personen gezahlt .Ihr seid 4 Personen im Haushalt,da würde Ihm 1/ 4 der Warmmiete die Du zahlst zustehen . Das wären in diesem Fall,337 € - 30 % Sanktion = 235,90 € was Ihm nach der Sanktion noch zustehen würde + 1 / 4 der Warmmiete , das ist die Gesamtsumme die Er bekommen würde . Wenn Du nun einer Arbeit nachgehst,wird Dein Einkommen nach dem Abzug von Freibeträgen die Du auf Dein Einkommen hast,auf seinen Bedarf ( das ist die Sanktioniert ALG -2 Leistung ) angerechnet . Liegt Dein Einkommen nach dem Abzug Deiner Freibeträge und des Gesamtbedarfs für Dich,Deinen Lebensgefährten und die 2 . Kinder über dem Satz,bekommt Er keine Leistungen gezahlt . Euer Gesamtbedarf wäre,für Dich 337 € + 235,90 € Lebensgefährte( gekürzte ALG -2 Leistung ) + Regelsatz für die Kinder ( bis 5 Jahre = 219 € , ab 6 Jahren 251 € bis 10 Jahren ,ab 11 Jahren bis 17 Jahre 278 € ,ab 18 Jahren bis 24 Jahre 299 €,gilt wenn Erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern leben ) , dazu kommt noch Deine Warmmiete ( ohne Strom ) . Liegst Du also nach dem addieren ,mit der Summe unter Deinem Anrechenbarem Einkommen ( nach Abzug der Freibeträge ), steht Deinem Lebensgefährten keine Leistung zu . Das kannst Du Dir im Internet selber ausrechnen ( ALG -2 Rechner eingeben .