Darf der Hausmeister einfach in meine wohnung wenn ich nicht da bin?

14 Antworten

Woher hat er denn den Schlüssel??

Alle Schlüssel sind bei Einzug dem Vermieter zu übergeben..also..woher hat er den Schlüssel. Das solltet Ihr ihn mal fragen!!

Der Hausmeister hatte gefragt ob wir einverstanden sind das er einen schlüssel von unsere wohnung behalten darf wir haben zugestimmt aber mit sowas haben wir nicht gerechnet das der so krass drauf ist ..er meinte das wäre dann für ein Notfall das er einen schlüssel hat !..

Eine Frage noch ..und zwar haben wir mal unseren schlüssel vergessen und der Hausmeister wollte 10 euro dafür haben das er unsere wohnungstür aufschließt darf er das ?..

@AmyLeex3

Das ist ein starkes Stück von Euch 10 € dafür zu verlangen..das Geld fordert zurück und auch sofort den Schlüssel..das ist kein Notfall.

Das solltet Ihr dem Vermieter berichten..eine Frechheit sondersgleichen!!

@amdros

Danke für die Antworten , hat uns echt weitergeholfen wir werden die vermieterin auf jedenfall informieren !!

@AmyLeex3

Haha, ihr gebt ihm den Schlüssel und er verlangt dann 10€ fürs Aufsperren! Wie dumm muß man sein!

@flohpromo

@flohpromo..Das hättest Du Dir sparen können..es hat jeder mal angefangen zu lernen..hüte Dich für´s nächste Mal mit solch einem Kommentar!!

viele vermieter machen es so ,für eventualitäten --rohrbruch-brand-usw. ,aber muss man nicht dulden und kann das schloss wechseln .

Nein. Da muss einer da sein, damit er den reinlässt.

Niemand darf in deine Wohnung, wenn du nicht da bist. Der Hausmeister dürfte gar keinen Schlüssel haben. Natürlich musst du dann (nach Terminabsprache) auch zu Hause sein, wenn etwas abgelesen werden muss.

Die Frage wurde jetzt doch mehrfach und eindeutig beantwortet, warum erscheint sie immernoch in der Rubrik "noch eine Antwort bitte"? Ein techn. Fehler oder fordert AmyLee immer noch antworten nach?

NEIN! Darf er nicht! Selbst im Notfall darf er erst nach Anweisung durch Feuerwehr oder Polizei die Tür aufschließen. Die Wohnung betreten darf er streng genommen auch dann noch nicht, das obliegt alleine der Feuerwehr/Polizei oder von ihnen beauftragte Personen (Klemptner beim Rohrbruch, Rettungsdienst, Bestatter, etc). Kurz gesagt: Das Recht auf unverletzbarkeit der Wohnung kann nur durch Feuerwehr oder Polizei eingeschränkt oder ganz aufgehoben werden wenn dies der Einsatz notwendig macht. So stehts im Gesetz

Nur im Notfall. Da es sich um keine Notfall handelt, hätte er nicht in die Wohnung gehen dürfen.