darf der gerichtsvollzieher ohne vorwarnung die wohnung öffnen
ich hatte am freitag einen zettel im briefkasten vom gvz. "bitte sagen sie mir wann ich sie antreffe,sonst wohnungsöffnung Frist 3 Tage" ich weiss weder um was es geht noch habe ich irgendeinen brief vom gvz vorher bekommen. die sprechzeiten des gvz sind di und do von 11 - 12 uhr.. dann wäre wohl die 3 tagefrist abgelaufen.. ich habe ihn auf den AB gesprochen,das ich mich di melde und vorbei komme.
10 Antworten
Ja, darf er.
Hast Du mit Sicherheit in letzter Zeit einen Brief mit einem Vollstreckungsbescheid bekommen - üblicherweise in einem gelben Umschlag
Nachdem die Wohnungsöffnung mit Extrakosten und Papierkram verbunden ist, wird sich der GV die Mühe wohl sparen, wenn Du am Dienstag da antrabst. Länger würde ich ihn aber nicht warten lassen!
Wieso "ohne Vorwarnung"? Die lag doch am Freitag in deinem Briefkasten!
Wenn du dem Gerichtsvollzieher auf Anrufbeantworter gesprochen hast, wann er dich antreffen kann, sollte somit erst einmal alles in Ordnung sein.
Du hast sicher vorher mindestens eine Mahnung/Pfändungsbeschluss über einen Zahlungsverzug bekommen, der Du nicht nachgekommen bist. Ich denke auch, dass er nicht nur einmal versucht hat, Dich zu erreichen. Spreche ihm auf den AB, wann Du zu erreichen bist. Er will einen verbindlichen Termin.
danke für eure antworten..habe wirklich keinen gelben brief in der vergangenheit bekommen...mal sehen um was es geht..möchte nur nicht das der meine tür aufbricht,wenn ich montag in der arbeit bin.. wird sich schon klären
Sehr ungewöhnlich, dass du weder weißt worum es geht, noch vorher ein Schreiben bekommen hast.
Gut, dass du ihm auf den AB gesprochen hast - vielleicht kannst du die Angelegenheit telefonisch klären.
Klar dürfen die mit ihrem Dienstausweis alles,obwohl es kein AmtsAusweis ist...
Quatsch...