Darf der Chef mir nach einem Arbeitsunfall (6 Wochen AU) den Urlaub streichen ohne triftigem Grund obwohl ich sogar dazwischen 7 Tage voll arbeiten war?
Folgendes Problem, ich hatte einen Arbeitsunfall durch ein nicht ordnungsgemäß gesicherten bzw gelagerten Gegenstand. Also war dieser Unfall nicht selbst verschuldet. Ich wurde nach den Unfall ins Krankenhaus gebracht und habe bis zum nächsten Werktag eine AU Bescheinigung durch das Krankenhaus bekommen. Danach hat der Durchgangsarzt mich nach regelmäßigen Untersuchungen usw auf insgesamt sechs Wochen und drei Tage nach und nach Arbeitsunfähig geschrieben. Natürlich hat der auch Chef angerufen und gebeten mich gesund schreiben zu lassen, da es schließlich nur die Schulter sei und der Rest meines Körpers ja gut funktioniere (Was meiner Meinung nach schon eine bodenlose Frechheit war)! Seiner Aussage nach sei es für mich zu hause genaus so gefährlich oder ungefährlich wie auf der Arbeit. So nun bin ich für genau 7 Tage wieder voll am arbeiten und würde dann einen einwöchigen Urlaub antreten der Anfang des Jahres durch den Chef mündliche genehmigt wurde. Mein Problem ist jetzt, das er mir an mein ersten Arbeitstag "die Pistole auf sie Brust" gesetzt hat und mich "höflich" darum gebeten hat freiwillig meinen Urlaub zu streichen, da ich ja jetzt schließlich lang genug mich ausgeruht hätte. Es wären ja jetzt schließlich auch mal andere dran mit Urlaub und das Personal laufe schließlich schon auf dem Zahnfleisch... (ich muss dazu sagen das wir ein kleiner Betrieb mit zwei Filialen sind, wo ich in der kleineren Filiale tätig bin. Allerdings wären zu meiner geplanten Urlaubszeit alle Mitarbeiter meiner Filiale anwesend. Das eine meiner Arbeitskolleginen sich überzeugen lassen hat ihre erste Urlaubswoche wegen meines AU's sausen zu lassen sollte ich vielleicht auch noch dazu erwähnen und auch das wir für unser Kundenaufkommen viel zu dünn besetzt sind)
Er gibt mir nun ein paar Tage "Bedenkzeit" und ich weiß nicht ob es rechtens ist das er mir diesen Urlaub jetzt letztendlich vielleicht doch streicht. Denn eigentlich ist für mich klar das ich diesen Urlaub antreten will wenn es rein rechtlich unbedenklich ist.
4 Antworten
Nur wenn der Urlaub noch nicht genemigt wurde, darf der Arbeitge er den Urlaub aus betrieblicjen Gründen oder wegen dem dringenden Urlaub eines Arbeitskollegen verweigern
Er darf dir aber eigentlich nicht die Urlaubstage streichen, wenn sie verschoben werden können. Also wenn du krank bist, darf er den Urlaub nicht streichen, weil es ihm nicht gefällt das du krank warst.
Meim Arbeitskollege war wegen einem Motorradunfall 12 Wochen an der Schulter berlezzt verletzt und krank geschrieben. Sein Problem war nur, wann er seinen ganzen Urlaub noch nehmen sollte. So jatte er die Tage mlt ins nächste Jahr genommen und davon hat er bis Ende März (Streichung Vorjahresurlaub) nicht alle genommen, hätte er aber tun können.
Ja der Urlaub ist genehmigt worden allerdings ist es Gang und gebe bei uns das dies mündlich und nicht schriftlich geschieht allerdings wird der Urlaub in einem jahresplaner festgehalten.
Hoi.
Wie schon gesagt wurde, kann dein Chef den Urlaub aus ganz wichtigen betrieblichen Gründen verlegen/streichen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaub-kurzfristig-streichen--f155996.html
Der Arbeitgeber darf einen bereits genehmigten Urlaub
nicht ohne wichtigen Grund kurzfristig widerrufen.
Dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/M. lag ein Fall zugrunde, in dem der
Arbeitnehmer den zuvor vom Arbeitgeber genehmigten und sodann kurzfristig widerrufenen Urlaub trotzdem angetreten hatte und infolgedessen gekündigt worden war. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg; die Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Das urteilende Gericht folgte hierbei dem Argument des Arbeitgebers nicht, der Urlaub sei nur unter Vorbehalt genehmigt worden. Eine Urlaubsbeschränkung unter Vorbehalt, so das Gericht, kenne das
deutsche Arbeitsrecht nicht.
AG Frankfurt/M. Az.: 4 Ca 6588/99
Arbeitsgericht Ulm Aktenzeichen: 1 Ca 118/03
Ciao Loki
Informiere deine berufsgenossenschaft dein Chef tickt nicht mehr richtig den deine gesungen ist kein Urlaub und den Urlaub hätte er höchstens verschieben könne aber nicht streichen dazu hat er kein recht!Informiere auch die Bg über das verhalten deines Chefs der hat hat vorsätzlich versucht dich weiter zu gefährden und Einwirkung auf deinen Arzt nehmen wollen hoffentlich wurde das an die BG als arbeitsunfal weitergeleitet frage besser nach und wen dein Chef dir die Pistole auf die Brust setzt dan erwähnen mal das sein verhalten gegen mehrere Gesetze verstößt und auch gegen die die zum Schutz der Arbeitnehmer sind und auch gegen das Urlaubszeitgesetz..Du kanst deinen Urlaub antreten streichen darf er ihn nicht.!
Damit ist dein Chef ein Kandidat zur Überprüfung der Bg den wen du sie darüber informierst wird es einiges an Ärger für deinen Chef geben außerdem wäre es gut mal abzuklären ob es auch so ist das dir Schmerzensgeld zusteet da dein Chef sich Absichtlich nicht an die vorgaben des Arbeitsschutzes hält da wäre es auch gut das Ordnungsamt und auch die Krankenkasse zu informieren.!Wen du in der Gewerkschaft bist dann informiere die auch.
Hoi.
Naja, die BG interessiert sich nicht für die arbeitsrechtlichen Aussetzer des Chefs.
Ob hier ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorlag, dass kann die BG mal prüfen.
Gerne machen Arbeitgeber von der Möglichkeit der teilweisen AU-Schreibung gebrauch. Dabei wird der kranke Mitarbeiter für Tätigkeiten eingesetzt, die für die Erkrankung/Verletzung unschädlich sind. So wird dann ein Lagerarbeiter im Büro für leichte Sortierarbeiten oder für Postdienste eingesetzt.
Der Arzt entscheidet ob es ein Au oder eine teilweise Au ist nicht der Arbeitgeber und der Arzt gibt auch die Anweisungen was gemacht werden darf und was zur Genesung notwendig ist.Es gibt sogar arbeitgeber die einen trotz au zwingen die zeit dort abzusitzen.
Darf er nicht, deshalb gibt er dir auch Bedenkzeit, denn er weiß selber, das es nicht rechtens ist und hofft, das du so dämlich bist und zustimmst.
Das mein Chef nicht richtig tickt das weiß ich schon lange, ich hab noch hundert vergleichbare Geschichten drauf. Diesmal Platz mir nur dermaßen der Kragen weil ich schon gefühlt tausendfach erwähnt habe das dieser 10 kilo Gegenstand nix auf diesem Schrank zu suchen hat. Mit extrem viel Glück ist dieser nicht auf meinem Kopf gelandet. Suche mir deshalb auch eine neue Stelle, aber das hab ich ja auch nicht von heute auf morgen und deswegen bestehe ich dieses mal auch so auf mein Recht!