Darf der Auftraggeber von mir ein Nachweis über Umsatzsteuerabfuhr verlangen

4 Antworten

Ob er das Recht hat, weiß ich nicht. Ich hatte einmal, habe ein Geschäft, an eine Stelle der öffentlichen Hand ein größeres Teil verkauft. Man wollte damals auch erst bezahlen, es ging um eine 5-stellige Summe, wenn ich vom meinem Finanzamt die Bescheinigung beibringen könnte, daß ich zu diesem Zeitpunkt keine Steuerschulden habe.

ja, er kann. Die Finanzämter stellen auf Wunsch solche Bescheinigungen aus.

Hintergrund sind die Steuergesetze. Stellt ein Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung, so muß diese Umsatzsteuer trotzdem an das Finanzamt abgeführt werden. Der Rechnungsempfänger, die die "falsche" Umsatzsteuer gezahlt hat, darf jedoch "nicht" als Betriebsausgaben absetzen.

Eine Firma hat also ein berechtigtes Interesse zu wissen, ob die Umsatzsteuer tatsächlich abgeführt wird. Besonders bei "Ein-Mann-Unternehmen" liegt hier vieles im Argen.

wie du deine Umsatzsteuer berechnest und gegenrechnest, geht deinem Auftraggeber einen feuchten Wetterbericht an, du kannst ihm lediglich deine Umsatzsteuer-Ident-Nr. vom Finanzamt geben..auf die hat er anspruch..die müsste allerdings auch auf deinen Rechnungen stehen..

macht er Ärger, dann erläutere im frank und frei, daß bei Nichtzahlung sofort das Mahnverfahren eröffnet wird..

wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich bedeckt halten.

@collo

da du gleiches schreibst wie ich, kann das mit mangelnder Ahnung nichts zu tun haben

@andreas48

andreas, die Umsatzsteuer-Identnummer hat mit der ganzen Sache nichts zu tun. Sie wird auch im innerdeutschen Handel nicht benötigt. Was auf jeder Rechnung stehen muß ist das Finanzamt und die Steuernummer. Das löst aber nicht das hier angesprochene Problem. Da du den Unterschied nicht erkennst, unterstelle ich nach wie vor Unwissenheit ;-)

"du kannst ihm lediglich deine Umsatzsteuer-Ident-Nr. vom Finanzamt geben.."

Die muss man aber erst mal in Saarlouis beantragen, und das dauert ein paar Wochen.

Aber danach hat man dann Ruhe vor solchen Anfragen.

@JoWaKu

JoWaKu, das ist Unsinn, Du hast das Problem nicht verstanden.

Wenn der Auftragnehmer "A" dem Auftraggeber "B" eine Rechnung stellt: 10.000,- € plus 19% MWSt = 1.900,--, dann sind die 1.900,- € für den B Vorsteuern, die er mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnet und weniger an das Finanzamt abführt. In dem Augenblick ist der Staat im Nachteil, wenn A die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt. Bei einer Betriebsprüfung stellt sich nun heraus, das A sein Gewerbe schon vor zwei Jahren abgemeldet hat und beim Finanzamt ausgemustert wurde. Trotzdem schreibt A munter weiterhin Rechnungen mit Umsatzsteuer, die als Vorsteuern einbehalten werden. Dies läßt sich der Staat natürlich nicht gefallen. B bekommt einen auf den Deckel und muß alle zu Unrecht einbehaltenen Vorsteurn an das Finanzamt abführen. B ist natürlich sauer, weil er das natürlich nicht kalkuliert hat und diese Beträge noch nicht einmal als Betriebsausgaben absetzen darf.

A bekommt natürlich auch Ärger und muß die in Rechnung gestellte MWSt abführen. Der Staat freut sich nun, da er das Geld von A und von B bekommt.

B möchte sich davor absichern und verlangt ein mal jährlich eine Bescheinigung vom Finanzamt. Die Umsatzsteuer-Identnummer nützt ihm da gar nichts, da sie mit der ganzen Sache absolut nichts zu tun hat.

ja aber, wenn ich Quartalsabrechner bin, mit Fristverlängerung. Wie soll ich ich ihm denn zum Beispiel einen nachweis erbringen, wenn noch nichts vorliegt. Dann könnte mich ja jeder fragen. Oder?

Kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann. Gibt es dafür bestimmte Seiten.

@andreasmetzker

ich kann Dir die genauen Quellen aus dem Stehgreif nicht nennen.

Ruf bei Deinem Finanzamt an. Die kennen solche Bescheinigungen und werden i.d.R. auch schnell ausgestellt. Es geht nur um die Frage, ob Du für das aktuelle Jahr als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer geführt wirst. Ob Du dann die fällige Umsatzsteuer tatsächlich an das Finanzamt abführst, spielt dann keine Rolle mehr.

Du könntest ja inzwischen Dein Gewerbe wieder abgemeldet haben und trotzdem weiter mit Rechnungen arbeiten. Das hat es tatsächlich alles schon gegeben. Das machen viele mit System. Auch der Auftraggeber hat dann Probleme.

es geht nicht um die Umsatzsteuer der betreffenden rechnung, sondern um eine pauschale Bestätigung, dass Umsatzsteuer abgeführt wird.

Wir haben einmal jährlich eine solche Bestätigung von unseren freien Mitarbeitern verlangt. Hierzu wurden wir durch unser Wirtschaftsprüfungsunternehmen aufgefordert.

@collo

Und was macht Ihr, falls jemand von denen als Kleinunternehmer angemeldet ist?

Dann darf er doch gar keine MwSt auf Rechnungen schreiben und wird logischerweise auch nie USt abführen.

@JoWaKu

dann braucht er auch keine Bescheinigung beizubringen, da das Problem nicht aufkommt