Darf der Arbeitgeber ungefragt Überstunden Ausbezahlen?
Wenn man aber lieber die Überstunden abbummeln will? Darf das der Arbeitgeber entscheiden wie er will? Das geht doch nicht oder? Gibt es dazu eine Rechtslage!
3 Antworten
Das richtet sich nach der betrieblichen Regelung. In einigen Firmen werden Überstunden bezahlt, in anderen sollen sie abgebummelt werden. Wenn sich allerdings so viele Überstunden ansammeln, dass durch das Abbummeln die Aufrechterhaltung der Produktion/Dienstleistung gefährdet ist, kann der Arbeitgeber im Sinne der Firma und des Wohles aller entscheiden.
Gesetzlich gibt es hierfür keine Verbote. Wenn die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nichts gegenteiliges festlegen, kann man die Überstunden Abbumeln oder sie ausgezahlt kriegen. Erstrebenswert ist eine einvernehmliche Lösung. Letztendlich hat der Arbeitgeber das Sagen.
Jäpp
In vielen Betrieben ist es gar nicht möglich, Überstunden abzubummeln, weil da z.B. das Schichtgefüge gestört werden würde. In so einem Fall ist das Ausbezahlen selbstverständlich.
Jäpp