Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Teilnahme eines Seminares verweigern, weil dieses fachlich nicht in erster Linie zum täglichen Arbeitsablauf gehört?

5 Antworten

Bei so einer Mitarbeiteranzahl habt ihr doch sicher einen Betriebsrat oder nicht? Ich würde diese Kollegen zuerst fragen.

Bei uns kann ich solche Seminare besuchen auch wenn diese nicht direkt meiner Tätigkeit zuzuordnen sind.

So ein bis zweimal im Jahr wird das hier genehmigt.

Wenn der Chef zahlen soll, dann darf er auch entsc,heiden ob das sinnvoll ist.

In welchem Verhältnis steht das Seminar den zur Arbeit an sich? Bietet dieses Seminar der Arbeitgeber an dann darf er auch selbst entscheiden wenn er dort hin schickt. Macht der Arbeitnehmer dieses Seminar privat kann es der AG nicht verbieten, er ist aber auch nicht verpflichtet ihn dafür frei zu stellen oder ähnliches. 

Wie bereits hier erwähnt wurde muss er dem nicht zustimmen. Du kannst dir natürlich dafür Urlaub nehmen und das Seminar selber bezahlen. Aber wenn du möchtest das dein Dienstgeber dir das Seminar bezahlt und dir auch die Arbeitszeit bezahlt, kann er selbstverständlich auch verweigern. Der Dienstgeber ist nicht verpflichtet dich auf Seminare zu schicken. Die meisten Firmen machen das zwar, aber nur dann wenn sie es auch für sinnvoll halten und es die Arbeitsleistung steigert oder Aufstiegschancen innerhalb der Firma fördert.

senso11 
Fragesteller
 02.06.2016, 13:15

Vielen Dank für deine Antwort. Gibt es hierfür Rechtsgrundlagen bzw. Gerichtsurteile?

Anna1230  02.06.2016, 13:55
@senso11

https://www.ahs-kanzlei.de/2015/05/anspruch-fortbildung/  hier kannst du was nachlesen. Aber einen gesetzlichen Anspruch auf Fortbildung gibt es nicht. Es ist meist im KV oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Demnach gibt es auch keine Urteile da ja kein gesetzlicher Anspruch besteht. Und wie schon gesagt, Fortbildungen die nicht direkt mit der Arbeit zu tun haben werden eher selten bis gar nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Die Teilnahme am Seminar kann der Arbeitgeber natürlich nicht verbieten, sofern es in der Freizeit des Angestellten stattfindet.

Wenn der Arbeitgeber allerdings das Gehalt dafür zahlen soll, dass der Angestellte Techniken erlernt, die er für seine tägliche Arbeit nicht braucht, kann er selbstverständlich ein Wörtchen mitreden. Kurz: Er muss keinen Sonderurlaub gewähren.