darf das Jugendamt mir 75% vom Lehrlings Geld weg nehmen?

9 Antworten

ja. darf er. du arbeitest auch nicht, du lernst. Führerschein musst du nicht machen. Du willst nur.

mikl1995 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 15:18

Ja und wie soll ich um 8:00 Uhr morgen auf der Arbeit sein ?? Bei mir fahren nicht so fiele Buße wohne im dorf

JaAl11  10.01.2013, 20:35
@mikl1995

fiele Buße

Mach so weiter und du bekommst keine Ausbildung!

Im Übrigen ist es den Problem wie du auf Arbeit kommst und 8 Uhr ist echt human ... mit dm Rad kann man durch aus auch ein Stück fahren. Du sollst dich nicht ausruhen sondern was lernen!

Warum wollen sie ein Teil deines Gehaltes einziehen? Das haben sie dir mit Sicherheit auch erklärt. Wohnst du in einer Wohngruppe?

mikl1995 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 15:23

Ja ich Wohne in einer wg Sie haben zu mir gesagt das sie das Geld zurück legen wollen weil das Jugendamt 75% von mein Lehrlings Geld Einfordern können .

Deswegen die frage ob das Jugendamt das kann

Nach BerufsBildungsgesetz §17 dürfen max 75% des Bruttolohns für Unterhaltskosten eingezogen werden. Allerdings bezieht das Jugendamt während einer Ausbildung auch die BerufsAusbildungBeihilfe (BAB) vom Arbeitsamt (knapp 500€), welche allein "zur Sicherung des Lebensunterhaltes" da ist. Im SGB VII §93 Absatz 3 steht, dass zur Berechnug des einzuziehenden Betrags der nach Absatz 1+2 beitragspflichtgen Personen Schuldverpflichtungen abzuziehen seinen. Vielleicht ist es ja eine Möglichkeit, sich von einer bekannten Person unter Aufsicht eines Notars einen Bestimmten Betrag zu leihen und eine monatliche Rückzahlung in höhe der Ausbildungsvergütung zu verinbaren? Es wäre somit eine rechtlich geltende Schuld und wenn du den notariell beglaubiten Schuldschein beim Jugendamt einreichst, dürften Sie die Ausbildungsvergütung eigentlich nicht einziehen.

Keine garantie für (rechtliche) richtigkeit!

Ja dürfen sie.

Du arbeitest ja nicht für 100.- Das ist nur das Taschengeld zum freien Verbrauch.

Selbst wenn du bei deinen Eltern wohnen würdest, müsstest du dich an deinem Unterhalt beteiligen für Wohnen und Essen etc.

Nicht mal jeder Erwachsene hat 100.- zur freien Verfügung. 

Lohn ist keineswegs nur für Vergnügen, auch wenn man das  als Jugendlicher schwer einsehen kann.

Mit 18 kannst du mit deinem Geld machen was du willst. Aber auch dann musst du essen und wohnen.

Mir bleiben 105 € muss aber ungefähr 120 für Sprit ausgeben ist dem jugendamt aber egal