Darf das Jugendamt Menschen überprüfen und Daten weitergeben?
Hi ihr alle,
kurze Rückblende. Meine Freundin (17) lebt in einer Jugendwg und darf ab und an meine Eltern besuchen und bei diesen schlafen. Damit dies ging hat das Jugendamt meine Eltern überprüft um sicher zu sein das sie in guten händen ist. Was aber unlogisch ist ,dass ich eben so überprüft wurde obwohl sie nicht bei mir schläft bzw. wohnt , was aber auch noch ok ist aber was ich nicht inordnung finde ist, dass Sozialarbeiterin A der Sozialarbeiterin B meine Daten übermittelt und diese Daten an eine Betreuerin gingen wie Wohnort, Arbeitsverhältniss, Familienstand und so weiter... Ich wurde auch nicht gefragt ob ich das zulasse, dass diese Überprüfung bei mir durchgeführt wird. Es gab keinerlei Vorfälle oder Strafttaten im Bezug auf uns beide, wo ich es verstehen würde, dass man mich überprüft. darum die frage.
darf das jugendamt das einfach so?
ich bin nicht verwant oder verschwägert, sie schläft bzw wohnt nicht bei mir, sie ist in keinsterweise abhänig von mir, es gab keine Vorfälle oder Starf taten und ihre Obhut liegt nicht bei mir.
9 Antworten
Das Jugendamt hat euch überprüft oder hat sich ein Betreuer aus der WG das mal angeschaut? Die Sozialarbeiter unter sich, die dürfen sich informieren.
Ohne Dein Einverständnis dürfte das Jugendamt(!) nichts an die Betreuer weitergeben.
Daß die Daten an die zuständigen Personen, sprich an die Betreuerin weitergegeben werden, ist doch der Sinn der Sache, die Betreuerin ist ja letztlich zuständig für deine Freundin. Daß sie die Daten nicht selbst erhoben hat, mag an der mangelnden Authorisierung oder an der Organisation innerhalb des Amtes liegen. Solange die Daten nicht an unbeteiligte Dritte gegeben werden, bleiben sie "im Haus". Daß auch du überprüft wurdest liegt wohl daran, daß mit einem ständigen Umgang mit dir gerechnet wird, da sie ja deine Freundin ist. Dabei geht es nicht so sehr darum, wo sie übernachtet, sondern darum, mit wem sie engen Umgang hat.
ich verstehe ja wenn das jugendamt wissen will wer ich bin wenn die jugendliche in einer besonderen situation ist. ich rege mich dehalb auf weil die betreuer von ihr alles wissen über meine daten also wer ich bin wo ich wohne was ich arbeite bzw wo icharbeite und soweit ich weis dürfen solche dinge nur polizei und so weiter erfragen wenn es eine straftat gab oder etwa nicht darf etwa jeder wissen wer ich bin was ich verdiene und mache?
wenn es dir zu sehr um detailwissen deiner person geht, dann frag doch mal nach, auf welcher rechtsbasis das beruht. immerhin handelt es sich um sensieble, persönliche daten eines nichtbeteiligten und da sollte doch wohl sinn, nutzen und weiterverwendung nachgefragt werden dürfen.
Das Jugendamt darf die Menschen überprüfen die mit einem Jugendlichem so eng zusammen ist wie du und deine Eltern. Schließlich haben sie die Verantwortung für deine Freundin.
Wenn bei dir alles ok ist, was regst dich dann auf ?
Wenn du mal Kinder hast, willst du doch auch wissen, mit wem deine Kinder verkehren, oder nicht ?
in bestimmten fällen ist das jugendamt verpflichtet, den umgang und das umfeld zu überprüfen. das hat aber nichts mit euch zu tun, sondern allein mit dem hintergrund ihrer situation. eure daten dürfen nicht weiter gegeben werden, außer in strafrechtl hinsicht (was ja wohl bei euch nicht der fall ist). :-)