darf das Arbeitsamt ohne Anmeldung kontrollen in der Wohnung durchführen wegen mitbewohner?

12 Antworten

Amt- Hausbesuch rechtswidrig. Urteil Außendienstmitarbeiter von (Arge) Behörden dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von Sozialhilfeempfängern (ALG II ) durchführen. Insbesondere dürfen nicht ohne Weiteres Nachbarn und Dritte befragt werden.

Es ist schon zweifelhaft, ob die eingeholten Informationen (= Erhebung von Sozialdaten) überhaupt erforderlich war. Darüber hinaus bestimmt § 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X grundlegend, dass Sozialdaten (vorrangig) beim Betroffenen zu erheben sind. Das ist vorliegend erkennbar nicht geschehen, denn die Befragung der Vermieterin erfolgte zeitlich bevor der Antragstellerin auch nur Gelegenheit zu Erläuterungen zu einer "eheähnlichen Lebensgemeinschaft" gegeben wurden. Ohne Mitwirkung der Betroffenen dürfen Sozialdaten nach § 67a Abs 2 Nr. 2 SGB X bei anderen Personen nur erhoben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 a) SGB X – was vorliegend nicht ersichtlich ist (insbesondere nicht nach § 51a SGB II)– oder wenn die Aufgaben der Behörde ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen erforderlich machen (§ 78a Abs. 2 Nr. 2 b) aa) SGB X ) und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.

Sozialgericht Düsseldorf - Az.: S 35 AS 343/05 ER - Beschluss vom 23.11.2005 http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596985f0e0ec25.html

Es ist so nicht erlaubt. Du musst niemanden rein lassen, das wissen auch die Kontrolleure. Normalerweise ist es so, dass wenn Du nicht zuhause warst oder eben niemanden rein gelassen hast, eine schriftlichen "Einladung" aufs Amt bekommst. Leistest du der nicht Folge, werden Leistungen gekürzt. Sollte das bei Dir nicht stattgefunden haben, solltest Du Einspruch einlegen. Davon das dich jemand angezeigt hast, würde ich mal fast ausgehen. Inzwischen kommen sie allerdings auch schon so.

Wie die Sache in diesem Fall auch immer sein mag, wenn ich ein gutes Gewissen habe kann ich auch jemanden in meine Wohnung lassen wenn mir derart plausible Erklärungen gegeben werden. (evtl.Mitbewohner)Ich finde es gut , dass gegen diese Art von Sozialmißbrauch durch Kontrollen vorgegangen wird.

@Biggi2000

@Biggi2000: sehe ich ja ähnlich, aber das war nicht die Frage;-)!Trotzdem denke ich im übrigen, dass man auch als Hartz IV -Empfänger das Recht hat sein Recht zu kennen. Wir können alle mal in die Situation geraten.

@koira1975

Koira ,die Frage ist doch : Mir wurde das Geld gesperrt ,findet ihr das richtig ?

@Biggi2000

Biggi: also die fette Frage oben lautet anders;-), aber Du hast auch recht.

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, daß ein "Sozialbetrug" begangen wird, ist es doch logisch und für mich total plausibel, daß das Amt im Vorfeld keinen Termin anberaumt, um die Räumlichkeiten zu betrachten?! Ich finde es auch sehr seltsam , daß Du die Mitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen hast! Ich lehne mich bestimmt weit aus dem Fenster, wenn ich jetzt sage, daß Amt sollte häufiger solche Kontrollen durchführen! - Ich habe schon sooft gehört, wie ungerechtfertigt Hartz IV bezogen wird! :-( Kenne da ein Ehepaar, die sich räumlich getrennt haben = 2 Wohnungen, beide finanziert über Hartz IV!! Die zwei sind aber zusammen und pendeln zwischen den Wohnungen hin und her (5 Fußminuten voneinander entfernt)! So klappt ihre Ehe besser, sagten sie mir! - Ein normalverdienendes Ehepaar könnte sich diesen Luxus m.E. nicht leisten! :-( Nun gut, ich bin keine RAin, aber ich denke schon, daß Dein Geld gerechtfertigt gesperrt wurde!

Es hat Dich aber niemand gefragt ob du auf Grund von Vorurteilen und den Geschichten aus deinem Bekanntenkreis der Meinung bist, dass das ungerechtfertigte Kürzen von Leistungen und Hausbesuche generell gerechtfertigt sind oder nicht. Es geht um geltendes Recht womit du dich offenbar nicht auskennst. Deine Antwort ist fehl am Platze.

Hallo zusammen,

mal grundsätzlich : Das SGB II und das SGB X sehen keine Hausbesuche vor.

Ein Hausbesuch nach SGB II darf erfolgen, ist aber nur dann zulässig, wenn der begründete Verdacht des Leistungsmißbrauchs besteht, d.h. es liegen begründete Anhaltspunkte vor, die diesen Verdacht unterstreichen, und sich der Sachverhalt nicht anders klären läßt, als mit diesem Besuch.

Bei Leistungsmißbrauch, handelt es sich nämlich um eine Straftat, und nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Das heißt aber auch, daß Dir als "Verdächtigten", mitgeteilt werden muß, daß gegen Dich ermittelt wird, und warum.

Hier hat aber auch die Arge die Pflicht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, und Dir die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu beziehen, und evtl. Erklärungen abzugeben.

Spätestens der zentrale Ermittlungsdienst hat sich Dir zu offenbaren, d.h. es liegt ein Ermittlungsauftrag vor, in dem auch der Hausbesuch begründet wird, u.U. auch ausführliche Angaben, und Du hast das Recht diesen einzusehen, und Dir u.U. eine Kopie davon zu machen.

Nach § 66 Abs. 1 SGB I hast Du die Pflicht zur Mitwirkung, diese beinhaltet aber nicht, den Hausbesuch zu dulden. Einen Hausbesuch kannst Du also auch ablehnen, und mit Artikel 13 des Grundgesetzes begründen, der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Aber wenn es also keine andere Möglichkeit gibt, einen entscheidungsfähigen Sachverhalt zu klären, und Du nichts zu verbergen hast, laß sie doch in die gute Stube kommen, sich setzen, und sich notieren, wie sich was verhält, dann kopier Dir das Besuchsprotokoll, oder laß Dir eine Abschrift dessen am Ende des Besuches geben, und verlange zudem eine Abaschrift des Besuchberichtes, und alles ist gut.

LG Gast

Es gibt sicher einen begründeten Verdacht gegen Dich wegen Leistungsmißbrauchs.Der liegt vor ,wenn Du z.B. Wohngeld beziehst und noch einen Mitbewohner oder Untermieter hast.Ich denke Du hattest auch etwas zu verbergen und finde die Sperre richtig, denn es sind unsere Steuergelder.

Das war aber nicht die Frage.

@HerrLich

Aber eine gute Antwort.

@manni1937

Das war meiner Meinung nach keine gute Antwort. Ich würde auch niemanden einfach so in meine Wohnung lassen. Wenn da schon im Vorfeld irgendwas faul gewesen ist, dann ist das sicher gerechtfertigt. Aber einfach so aus dem nichts. Das ist schon ziemlich frech und dreist. Meine Vier Wände gehören mir und da lasse ich auch niemanden rein, wenn ich nicht möchte.

@trendo

Ich verweise auf die Antwort von lieplink.

@HerrLich

Die Frage lautet:"Findet Ihr die Sperre richtig?"und meine Antwort lautet "JA"